9217/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.11.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0274-I/A/15/2011
Wien, am 21. November 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 9343/J des Abgeordneten Gradauer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass zur vorliegenden Anfrage eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt wurde, die den nachstehenden Ausführungen zugrunde liegt.
Grundsätzlich weist der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger darauf hin, dass Sozialversicherungsbeiträge weitgehend pauschaliert im Lohn-summenverfahren abgerechnet werden (§ 58 Abs. 4 ASVG). Dies bewirkt, dass nicht immer Angaben zur Zahl der Betroffenen verfügbar sind und zur Frage, ob tatsächlich ein Wohnbauförderungsbeitrag geleistet wurde, nur durch konkrete Prüfung im Detail exakt Stellung genommen werden könnte. Detaillierte Statistiken werden darüber nicht geführt.
Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger weiter ausführt, ist unklar, aus welchem Grund im Betreff der Anfrage die Pensionsver-sicherungsanstalten angeführt sind. Mit diesen Anstalten bestehen keine der - von den anfragenden Abgeordneten richtigerweise zitierten – Rechtsbeziehungen (Dienstverhältnisse etc.).
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger keine Angaben über jene Beträge vorliegen, die außerhalb der Sozialversicherung (insbesondere im Bereich der Krankenfürsorgeanstalten) abgerechnet werden.
Frage 1:
Von der WGKK wird der Wohnbauförderungsbeitrag für etwa 540.000 Versicherte eingehoben. Die Wohnbauförderungsbeitragspflicht bezogen auf den einzelnen Versicherten ist generell nur bei Vorschreibebetrieben (d.s. ca. 15 % aller Betriebe) bekannt. Bei Lohnsummenbetrieben erfolgt eine Überprüfung der Beitragspflicht im Rahmen der „Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA)“, versichertenbezogene Daten zur Wohnbauförderungsbeitragspflicht sind bei derartigen Versicherungsverhältnissen derzeit nicht gespeichert.
Auch der NÖGKK ist eine präzise Beantwortung auf Grundlage der gegenwärtigen statistisch vorhandenen Daten nicht möglich. Eine stichtagsbezogene Auswertung zum 30. November 2010 ergab 422.092 Personen, für die ein Wohnbauförderungs-beitrag eingehoben wurde.
Bei der BGKK entrichten durchschnittlich im Monat 71.828 Versicherte einen Wohnbauförderungsbeitrag.
Bei der OÖGKK sind 474.040 Versicherte, die der Beitragspflicht zum Wohnbau-förderungsbeitrag unterliegen, gemeldet. Es handelt sich dabei um eine Durchschnittszahl der letzten drei Jahre.
Bei der STGKK haben einen Wohnbauförderungsbeitrag wie folgt geleistet:
2008: 436.185 Personen
2009: 426.528 Personen
2010: 432.237 Personen
2011: 429.954 Personen (bis 30.09)
Bei der KGKK sind 258.126 Personen davon betroffen.
Bei der SGKK liegt folgende Anzahl an wohnbauförderungsbeitragspflichtigen Versicherten bzw. Personen vor, unabhängig von der tatsächlichen Leistung der Beiträge, da diese im Lohnsummenverfahren nicht feststellbar sind:
2008: 73.844
2009: 75.183
2010: 84.781
Der TGKK und der VGKK liegen diesbezüglich keine statistischen Aufzeichnungen vor.
Bei der VAEB wurde ein Wohnbauförderungsbeitrag für folgende Anzahl an Dienstnehmer/inne/n geleistet:
2009: 77.558
2010: 76.378
2011 (bisher): 62.120
Im Jahr 2011 werden ab November noch ca. 15.000 Anmeldungen für Saisonbedienstete eingehen, für welche der Beitrag auch entrichtet wird.
Bei der BVA wurde ein Wohnbauförderungsbeitrag für folgende Anzahl an Personen geleistet:
2008: 325.945
2009: 337.337
2010: 345.846
Im Bereich der BKK Austria Tabak wurde in den Jahren 2008 bis 2010 von durchschnittlich 1.000 Dienstnehmer/inn/n ein Wohnbauförderungsbeitrag geleistet.
Bei der BKK Wr. Verkehrsbetriebe wurde für folgende Anzahl an Personen ein Beitrag geleistet:
2008: 7.489
2009: 7.699
2010: 7.795
Bei der BKK voestalpine Bahnsysteme haben jeweils ca. 3.800 Personen einen Wohnbauförderungsbeitrag geleistet. Bei der BKK Zeltweg waren im Jahr 2010 durchschnittlich 1.515 Erwerbstätige davon betroffen.
Frage 2:
Ich verweise dazu auf die als Beilage angeschlossene Tabelle.
Fragen 3 und 4:
Ja. Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ausführt, wurden lediglich bei der VAEB die Wohnbauförderungsbeiträge für den Beitragsmonat Juli 2010 um fünf Tage verspätet (Zahlungstermin 20. August 2010) abgeführt. Die Verzugszinsen hierfür betrugen € 554,09.
Frage 5:
Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungs-beitrages erhalten die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für die ihnen durch die Einhebung, Einbringung und Abfuhr der Beiträge erwachsenden Kosten eine Vergütung in der Höhe von 0,7 % der eingehobenen Beiträge.
Die Vergütung beläuft sich bei den einzelnen Krankenversicherungsträgern in folgender Höhe:
WGKK
2008: € 1.090.882,53
2009: € 1.116.454,54
2010: € 1.136.021,56
NÖGKK
2008: € 730.787,45
2009: € 729.634,14
2010: € 740.273,80
OÖGKK
2008: € 859.381,26
2009: € 857.409,84
2010: € 875.095,94
SGKK
2008: € 318.323,85
2009: € 320.760,05
2010: € 327.651,69
KGKK
2008: € 268.543,--
2009: € 267.452,--
2010: € 272.053,--
TGKK
2008: € 379.602,68
2009: € 380.435,36
2010: € 390.312,21
VGKK
2008: € 213.827,43
2009: € 212.908,49
2010: € 218.888,92
STGKK
2008: € 593.937,21
2009: € 593.544,50
2010: € 605.504,46
BGKK
2008: € 104.614,05
2009: € 106.295,84
2010: € 108.278,81
VAEB
2008: € 148.591,75
2009: € 147.145,68
2010: € 148.554,82
BVA
2008: € 605.797,65
2009: € 640.934,09
2010: € 663.197,37
BKK Wr. Verkehrsbetriebe
2008: € 17.191,43
2009: € 17.611,83
2010: € 18.099,33
BKK Zeltweg
2010: € 3.915,13
Bei der BKK Austria Tabak betrug die Vergütung durchschnittlich € 7.000, bei der BKK voestalpine Bahnsysteme € 25.303,71 und bei der BKK Mondi betrug die Vergütung für 2008 bis 2010 insgesamt € 7.421,48.
Frage 6:
Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ausführt, stellen die Vergütungen Einnahmen dar und werden zur Abdeckung des mit der Einhebung, Einbringung und Abfuhr des Wohnbauförderungsbeitrages verbundenen Verwaltungs- und Verrechnungsaufwands (Personal-, Material- und EDV-technischer Aufwand sowie Gemeinkosten) der Kassen verwendet.
Beilage
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Beilage zu Frage 2 PA 9343/J |
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Fälligkeit an Wohnbauförderungsbeiträgen |
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2008 - 2010 |
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Gebiets-, Betriebskrankenkassen, VAEB und BVA |
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Jahr |
Fälligkeit |
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2008 |
780,5 |
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2009 |
786,9 |
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2010 |
806,3 |
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Anmerkung:
Der HV verfügt über keine Daten der |
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