9227/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.11.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0245-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 9348/J-NR/2011

Die Abgeordnete zum Nationalrat Edith Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Anzahl bewilligter Adoptionen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Soweit Daten aus der Verfahrensautomation Justiz vorliegen (Fragepunkte 2, 4 und 6), sind diese der tabellarischen Auflistung in der Beilage zu entnehmen; das Alter adoptionswilliger Eltern bzw. von Adoptiveltern wird in den elektronischen Registern hingegen nicht gespeichert (Fragepunkte 3, 5 und 7). Die Vermittlung von Adoptionen fällt nicht in den Wirkungsbereich der Bundesministerin für Justiz, sondern in jenen der für das Jugendwohlfahrtswesen zuständigen Bundesländer (Fragepunkte 1 und 8).

 

Wien,       . November 2011

Dr. Beatrix Karl


Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.