9229/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.11.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0275-I/A/15/2011

Wien, am 22. November 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 9344/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Bevor das Thema „Verbot der Haltung von Zuchtsauen in Kastenständen“ mittels Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft an mich herangetragen wurde, hat sich mein Ressort in dieser Frage formaljuristisch mit der Prüfung der Konformität der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung mit dem Tierschutzgesetz und dem europäischen Recht beschäftigt.

 


Aus Sicht des Tierschutzes sehe ich mich jedoch - auf Grund der Gutachten von

Prof. Dr. Troxler und Prof. Dr. Winckler (Veterinärmedizinische Universität Wien und Universität für Bodenkultur) sowie der Einschätzung des Tierschutzrates, dass die derzeit geübte Praxis der Haltung von Sauen in Kastenständen nicht den Anforderungen des Tierschutzes entspricht - veranlasst, hier jedenfalls Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes anzustreben. Letztlich habe ich auf Grund der eingebrachten Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft einen Entwurf einer Verordnung ausarbeiten lassen, in dem eine Verkürzung dieser Zeit vorgeschlagen wird.

 

Frage 3:

Bereits vor der Erstellung des Begutachtungsentwurfes wurde das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur konstruktiven Mitarbeit eingeladen. Auf Ebene der Ministerbüros wurden diverse Möglichkeiten diskutiert, jedoch konnte im Vorfeld der Begutachtung auf Grund der gegensätzlichen Ansichten keine Einigung erzielt werden.

 

Frage 4:

Bisher fanden erstmals am 26. Juli 2011 und dann am 7. Oktober 2011 Termine auf Ministerebene zu diesem Thema statt. Man einigte sich jeweils auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit.

 

Abgesehen von diesen beiden formalen Terminen wurde die Problematik am Rande eines anderen Termins am 5. September 2011  im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zwischen Bundesminister Berlakovich und mir besprochen.

 

Im Übrigen habe ich zahlreiche Gelegenheiten, beispielsweise am Rande von Regierungssitzungen, wahrgenommen, um Bundesminister Berlakovich den gemeinsamen Handlungsbedarf zu signalisieren und eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

 

Das Thema wurde auch zwei Mal in den Sitzungen der Tierschutzkommission im Parlament behandelt. Zur Sitzung am 10. Juni 2011 wurde Bundesminister Berlakovich von mir mit Schreiben vom 20. Mai 2011 eingeladen.

 

Zusätzlich zu den genannten Terminen und den Gesprächen auf Kabinetts- bzw. Beamtenebene habe ich selbst mehrere Gespräche mit  Spitzenrepräsentanten der Landwirtschaftskammer Österreich geführt. Darüber hinaus wurde ich in den Agrarklub der ÖVP eingeladen, um das Thema auch dort in größerer Runde zu diskutieren.


Frage 5:

Auf Beamtenebene gab und gibt es laufend Gespräche mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wobei vereinzelt auch die betroffenen Verkehrskreise (Verband österreichischer Schweinebauern, Landwirtschaftskammer Österreich und österreichischer Bauernbund) eingebunden waren. Daneben fanden auch Fachveranstaltungen zum Thema statt, bei denen das Ressort stets vertreten war.

 

Auch auf Kabinettsebene fanden wiederholt Abstimmungsgespräche statt.

 

Einigung konnte hinsichtlich geplanter Verbesserungen im Deckzentrum erzielt werden. Bei der Haltung in Abferkelbuchten konnten bisher zwar gewisse Fortschritte, jedoch keine Einigung erzielt werden.

 

Frage 6:

Eine „Übertragung“ dieser Frage an den Verfassungsgerichtshof ist nicht möglich; dieser kann nur auf Grund einer Beschwerde im Rahmen der Art. 139 und 148e B-VG entscheiden.

 

Frage 7:

Die Auswirkungen sind konkret insofern nicht absehbar, als in einem solchen Fall erst eine Analyse des Erkenntnisses notwendig wäre.