9238/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.11.2011
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möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0283-I/A/15/2011
Wien, am 25. November 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 9389/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend wird festgehalten, dass zu der vorliegenden parlamentarischen Anfrage Stellungnahmen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) eingeholt wurden.
Was die AUVA betrifft, darf ich auf die angeschlossene Stellungnahme (Beilage A) einschließlich der hinsichtlich der Landesstelle Salzburg der Anstalt übermittelten Ergänzung (Beilage B) verweisen; die Angaben der BVA und der VAEB werden im Folgenden wiedergegeben.
Fragen 1 bis 4:
Wie die BVA ausführt, sind keine Fälle evident, eine weitere Beantwortung entfällt daher.
Nach Mitteilung der VAEB sind keine Daten verfügbar, eine diesbezügliche Statistik wird noch nicht geführt.
Frage 5:
Aufgrund der zur Verfügung gestellten Daten lassen sich die medizinischen Kosten wie folgt darstellen:
BVA:
Die medizinischen Kosten betrugen im Jahr
2008: rund 6,7 Mio €
2009: rund 7,5 Mio €
2010: rund 8 Mio €
VAEB:
Die durch Arbeitsunfälle verursachten medizinischen Kosten wurden für die Jahre 2008, 2009 und 2010 unter Zuhilfenahme der Erfolgsrechnung des Finanzdienstes ermittelt, wobei eine Aufschlüsselung nach Bundesländern nicht möglich ist:
2008: € 4.994.943,89
2009: € 5.103.654,82
2010: € 5.159.936,50
Die angegebenen Kosten sind für Unfallheilbehandlung und Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation entstanden.
Frage 6:
Ich darf auf meine Ausführungen zu Frage 4 der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 6117/J vom 27. August 2010 verweisen.
Frage 7:
Zur Schwerpunktsetzung bei der Arbeitsinspektion darf auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hingewiesen werden.
Beilagen
Beilage A zu PA 9389/J
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Bundesministerium für Gesundheit Radetzkystraße 2 1031 Wien
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Ihr Zeichen BMG-90001/0178-II/A/7/2011 |
Ihr Schreiben vom 07.10.2011 |
Unser Zeichen HGD-784/11 HGR-1105/11 - ST 8.3 Hr. Dr. Pfeiffer ( 464 * Thomas.Pfeiffer@auva.at
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Datum 31.10.2011 |
Betrifft:
Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an den
Bundesminister für Gesundheit betreffend „Arbeitsunfälle 2010 – Konsequenzen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir beziehen uns auf die oben erwähnte Anfrage und teilen nach Befragung unserer Lan-desstellen folgendes mit:
Die Beantwortung dieser beiden Fragen erfolgt gemeinsam, wobei wir bei Frage 2 davon ausgehen, dass nicht § 332 ASVG sondern vielmehr § 334 ASVG gemeint ist.
Eine Erhebung unserer Landesstelle Wien ergab für das Jahr 2008, dass bei insgesamt 18 Unfällen dieses Jahres in den Jahren 2008 bis 2011 ein Regressverfahren eingeleitet und in weiteren 16 Fällen im Jahr 2008 ein Erstanforderungsschreiben an die Dienstgeber gerichtet wurde. Diese letztgenannten Fälle bezogen sich auf Unfälle aus den Jahren 2007 bzw. früher.
Bei bislang 9 Unfällen des Jahres 2009 wurde in den Jahren 2009 bis 2011 ein Regress-verfahren eingeleitet und in 17 Fällen ein Erstanforderungsschreiben an die Dienstgeber gerichtet, wobei sich diese auf Unfälle in den Jahren 2009 bzw. früher bezogen.
Bis dato wurde bei 4 Unfällen des Jahres 2010 in den Jahren 2010 und 2011 ein Re-gressverfahren eingeleitet sowie in 15 Fällen im Jahr 2010 ein Erstanforderungsschreiben an die Dienstgeber gerichtet, wobei sich diese auf Unfälle in den Jahren 2010 und früher bezogen.
Unsere Landesstelle Linz teilt zur ersten Frage mit, dass sich diese nicht exakt beantwor-ten lässt, da sehr häufig in Zusammenarbeit mit dem Unfallverhütungsdienst eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Fällen bereits im Vorfeld so erledigt werden kann, indem man im Sinne der Hauptfunktion des Regresses als Mittel der Prävention dafür sorgt, dass es zu gar keinem Anspruchschreiben kommen muss. Als Beispiel wurde genannt, dass ein Gespräch mit einem Unternehmer dazu führt, dass eine Maschine nunmehr um mehr als € 200.000,-- nachgerüstet wird, um zukünftige Arbeitsunfälle zu verhindern.
Zur zweiten Frage teilt die Landesstelle Linz mit, dass sich die Regressschreiben mangels einschlägiger Aufzeichnung nicht den jeweiligen Kalenderjahren zuordnen lassen. An-satzweise kann jedoch festgestellt werden, betreffend welche Unfalljahre bereits Regress-schreiben gemäß § 334 abgeschickt wurden, nämlich 66 für 2008, 38 für 2009 und 37 für 2010. Gerade für die Unfalljahre 2009 und 2010 werden sicherlich noch weitere Anforde-rungsschreiben folgen.
Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer ist in keiner Landesstelle (außer die lediglich für das Land Oberösterreich zuständige Landesstelle Linz) möglich.
Die Landesstelle Graz
kann die erste Frage ebenfalls nicht beantworten. Es wurden im Jahr 2008
insgesamt acht Regressansprüche nach § 334 ASVG (aus verschiedenen
Jahren) geltend gemacht, wobei ein Fall nach Durchführung von Erhebungen
wieder ein-gestellt wurde. Zwei dieser acht Fälle konnten bereits
abgeschlossen werden, die restli-chen sind noch im Laufen. 2009 wurden
(ebenfalls aus verschiedenen Jahren) neun
Regressansprüche nach § 334 ASVG geltend gemacht, wovon drei bereits
abgeschlossen werden konnten. Im Jahr 2010 schließlich wurden vierzehn
Fälle geltend gemacht, wovon zwei bereits abgeschlossen wurden.
3. Welche Beträge wurden in diesen Jahren geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
4. Welche wurden tatsächlich regressiert? Wie viele Verfahren sind noch anhängig (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
Auch diese beiden Fragen stehen in einem engen Zusammenhang
und werden daher gemeinsam beantwortet.
Die Landesstelle Wien hat für das Jahr 2008 Regresseingänge, die eindeutig § 334 ASVG zuordenbar sind, im Ausmaß von € 216.300,-- (Gesamtregresseingang € 6.961.000,--) erzielt. Diese Eingänge stammen allerdings aus Regressakten, denen Unfälle aus dem Jahr 2008 oder früher zu Grunde liegen. Im Jahr 2009 ergab sich ein Betrag von € 422.600,-- (Gesamtregresseingang € 6.729.000,--) und im Jahr 2010 ein eindeutig § 334 ASVG zuordenbarer Betrag von € 266.200,-- (Gesamtregresseingang € 5.800.000,--). Diese Eingänge wiederum stammen aus Regressakten, denen Unfälle aus 2009 bzw. 2010 oder früher zu Grunde liegen.
Die lediglich angeforderten, also geltend gemachten Beträge werden nicht gesondert stat-istisch erfasst, liegen aber naturgemäß höher als die tatsächlich einbringlich gemachten Beträge. Die meisten der eingeleiteten Fälle sind nach wie vor laufend.
Auch ist nicht auszuschließen, dass nicht alle Regresseingänge nach § 334 ASVG erfasst wurden, bzw. dass in diesen Beträgen nicht auch noch Regresserlöse enthalten sind, die durch eine Mitvertretung eines anderen Sozialversicherungsträgers weitergeleitet wurden.
Wollte man die angeführten Fragen in der geforderten Detailliertheit beantworten, dann müssten im Bereich der Landesstelle Wien rund 3.000 Regressakte per Hand durchforstet werden, was neben den laufenden Geschäften schlichtweg unmöglich ist.
Die Landesstelle Linz kann die Frage 3 ebenfalls nicht beantworten und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Regressverfahren nach § 334 ASVG meist mit Verglei-chen enden, wobei pro futuro generell kapitalisiert wird.
Insgesamt wurden im Bereich der Landesstelle Linz an Regresserlösen für das Jahr 2008 im Ausmaß von € 1.392.778,02, für das Jahr 2009 im Ausmaß von € 604.567,88 und für das Jahr 2010 im Ausmaß von € 592.358,04 erzielt, wobei sich die tatsächlichen Unfälle ebenfalls häufig in den jeweiligen Vorjahren ereignet haben.
Auch die Landesstelle Graz kann die Frage 3 nicht beantworten und meldet Regressein-nahmen für das Jahr 2008 im Ausmaß von € 4.217.421,--, für das Jahr 2009 im Ausmaß von € 5.151.908,-- und für das Jahr 2010 im Ausmaß von € 6.750.817,--. Auch hier gilt, dass die Einnahmen eines Jahres auch aus Unfällen der Vorjahre stammen.
Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer ist in keiner Landesstelle (außer die lediglich für das Land Oberösterreich zuständige Landesstelle Linz) möglich.
Seitens der Landesstelle Salzburg konnten zu den Fragen 1 bis 4 bis heute noch keine Zahlen vorgelegt werden. Diese werden aber unverzüglich nach Einlangen an Sie weiter-geleitet.
5. Welche medizinischen Kosten verursachten Arbeitsunfälle in den letzten Jahren in Österreich (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Wie hoch lagen die Kosten im Jahr 2010?
Nach Mitteilung unserer Abteilung Statistik stammt die aktuellste verfügbare Unfallfolge-kostenauswertung aus dem Jahr 2007. Diese übermitteln wir in der Beilage und teilen da-zu folgendes mit:
Die Unfallfolgekostenauswertung bezieht sich auf fast alle Arbeitsunfälle des Jahres 2007.
In der Spalte/Zeile Anzahl Unfälle finden sich die jeweils in den Berechnungen berücksich-tigten Arbeitsunfälle. Die Kosten können in solchen Auswertungen immer entweder ge-samt für ein Jahr oder lebenslang (mit einer Inflationsrate für Renten von 2,42%, einer Inflationsrate für Güter von 1,93% und einer Diskontierungsrate von 3% berechnet) ange-fordert werden. In der Zeile/Spalte "Kosten für Betriebe" finden sich direkt dem Betrieb zugeordneten Kosten, die Zeile/Spalte "Kosten für andere öffentliche Bereiche" sind grob gesprochen die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch den Produktionsverlust verursacht werden. Die Zeile/Spalte GESAMT-Kosten ist die Summe aus den "AUVA-Kosten" (in de-nen die "Einzelkosten Renten" und die "Einzelkosten Unfallheilbehandlung" neben vielen anderen integriert sind), den "Kosten für die Betriebe" und den "Kosten für andere öffentli-che Bereiche" - somit die ermittelten Gesamtkosten.
Mit freundlichen Grüßen
Der Generaldirektor:
i.V.
Dir. Dr. Köberl
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Unfallfolgekosten 2007 lebenslang, Datenbasis = Arbeitsunfälle 2007 |
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AU im engeren Sinn |
Wegunfälle |
Alle Schadensarten |
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Anzahl Unfälle |
103.726 |
10.848 |
114.574 |
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Krankenstandstage |
1.464.689 |
190.813 |
1.655.502 |
|
Einzelkosten Renten |
388.438.508 |
79.484.478 |
467.922.986 |
|
Einzelkosten Unfallheilbehandlung |
43.078.285 |
7.520.582 |
50.598.867 |
|
Sonstige Einzelkosten |
siehe unten |
siehe unten |
siehe unten |
|
AUVA-Kosten |
499.416.847,48 |
100.080.403,50 |
599.497.250,98 |
|
Kosten für Betriebe |
256.872.774,88 |
26.496.353,30 |
283.369.128,18 |
|
Kosten für andere öff. Bereiche |
492.535.231,67 |
142.642.458,40 |
635.177.690,07 |
|
GESAMT-Kosten |
1.248.824.854,03 |
269.219.215,20 |
1.518.044.069,23 |
|
Durchschn. Kosten pro Unfall |
12.039,65 |
24.817,41 |
13.249,46 |
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Sonstige Einzelkosten |
AU im engeren Sinn |
Wegunfälle |
Alle Schadensarten |
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Beihilfen |
76.484,00 |
20.055,56 |
96.539,56 |
|
Bestattungskostenbeitrag |
313.201,15 |
130.992,20 |
444.193,35 |
|
Körperersatzstücke u.a.Hilfsmittel |
4.127.125,10 |
1.011.490,46 |
5.138.615,56 |
|
Rehabilitation |
34.164.139,55 |
6.396.766,90 |
40.560.906,45 |
|
Unfallverhütung |
944.229,87 |
175.425,20 |
1.119.655,07 |
|
Fahrtkosten |
1.670.045,05 |
391.229,35 |
2.061.274,40 |
|
Vertrauensärztl.Dienst |
8.324.106,76 |
1.504.764,53 |
9.828.871,29 |
|
Auszahlungsgebühren |
537.593,63 |
99.877,79 |
637.471,42 |
|
Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand |
1.546.686,66 |
287.353,74 |
1.834.040,40 |
|
Abschreibungen |
12.041.677,38 |
1.498.297,89 |
13.539.975,27 |
|
Sonstige und a.o.Aufwendungen |
4.012.125,10 |
1.537.744,95 |
5.549.870,05 |
|
Zuweisung an Rücklagen |
76.569,59 |
14.225,50 |
90.795,09 |
|
EFZG |
66.070,64 |
7.119,43 |
73.190,07 |
|
Betriebe |
256.872.774,88 |
26.496.353,30 |
283.369.128,18 |
|
Produktivitätsverlust Haushalte |
145.062.142,94 |
51.709.495,84 |
196.771.638,78 |
|
Produktivitätsverlust Arbeit |
335.145.399,28 |
88.926.826,14 |
424.072.225,42 |
|
Unfallfolgekosten (Efzg) |
178.094,63 |
46.911,67 |
225.006,30 |
|
Krankengeld |
12.149.594,82 |
1.959.224,75 |
14.108.819,57 |
Beilage B zu PA 9389/J
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Bundesministerium für Gesundheit Radetzkystraße 2 1031 Wien
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Ihr Zeichen BMG-90001/0178-II/A/7/2011 |
Ihr Schreiben vom 07.10.2011 |
Unser Zeichen HGD-791/11 HGR-1130/11 - ST 8.3 Hr. Dr. Pfeiffer ( 464 * Thomas.Pfeiffer@auva.at
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Datum 04.11.2011 |
Betrifft:
Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an den
Bundesminister für Gesundheit betreffend „Arbeitsunfälle 2010 – Konsequenzen
Ergänzungsschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir beziehen uns auf unsere Stellungnahme vom 31. 10. 2011 zur oben erwähnten par-lamentarischen Anfrage und teilen ergänzend dazu die Antworten unserer Landesstelle Salzburg zu den einzelnen Fragen mit:
1. Bei wie vielen Arbeitsunfällen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 wurde ein fahr-lässiges oder vorsätzliches Handeln des Unternehmens bzw. von Vorgesetzten am Arbeitsplatz festgestellt, das für den Arbeitsunfall kausal war (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
Insgesamt wurden im Bereich der Landesstelle Salzburg im Jahr 2010 14 Mal Ansprüche gemäß § 334 ASVG bei Vorgesetzten bzw. Dienstgebern angemeldet. Im Jahr 2011 sind bisher 15 solcher Schreiben abgefertigt worden. Für die Jahre 2008 und 2009 sind dies-bezüglich noch keine Aufzeichnungen erfolgt und müsste die Zahl durch die händische Durchsicht der einzelnen Akten ermittelt werden, was neben den laufenden Geschäften nicht möglich ist.
2. In wie vielen
Fällen wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 von der AUVA
Regressansprüche wegen Arbeitsunfällen nach § 332 ASVG gegen die
Arbeit-geberInnen gestellt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
Es wurden im Wirkungsbereich der Landesstelle Salzburg im Jahr 2008 zwei Regresspro-zesse gemäß § 334 ASVG eingeleitet, im Jahr 2009 vier, im Jahr 2010 ebenfalls vier und im Jahr 2011 bis dato drei Verfahren.
3. Welche Beträge wurden in diesen Jahren geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
4. Welche wurden tatsächlich regressiert? Wie viele Verfahren sind noch anhängig (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
Eine Beantwortung dieser beiden Fragen ist der Landesstelle Salzburg nicht möglich, da einerseits die geltend gemachten Beträge nicht separat erfasst und die Zahlungseingänge bisher nicht nach den Anspruchsgrundlagen (§ 332 ASVG oder § 334 ASVG) aufgespaltet wurden.
Eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Bundesländern ist nicht möglich.
Abschließend
teilen wir mit, dass durch die Implementierung des Regresses in das Projekt
EFEU (Elektronische Feststellung und Erledigung in der Unfallversicherung) sich
eventuell die Möglichkeit ergibt, dass die gewünschten statistischen
Daten leicht ermittelt werden können. Da die Umsetzung des Projekts aber
erst im Jahr 2012 erfolgt, wird der erste
statistisch vollständig erfasste Zeitraum wohl das Jahr 2013 sein.
Mit freundlichen Grüßen
Der Generaldirektor:
i.V.
Dir. Dr. Köberl