9241/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9479/J des Abgeordneten Öllinger u.a. wie folgt:
Frage 1:
Da die Pflegegeldstufe der pflegebedürftigen Person bei Einlangen eines Antrages auf Gewährung einer Zuwendung zu den Kosten für die Ersatzpflege nicht erfasst wird, kann keine getrennte Auflistung der Anträge nach Pflegegeldstufen erfolgen.
Im Jahr 2009 wurden 7.835 Anträge gestellt und insgesamt 7.541 Anträge erledigt; 294 Anträge waren zum 31. Dezember 2009 unerledigt.
im Jahr 2010 wurden 7.716 Anträge gestellt und insgesamt 7.474 Anträge erledigt; 242 Anträge waren zum 31.Dezember 2010 unerledigt.
Im Zeitraum von Jänner bis September 2011 wurden 5.777 Anträge gestellt und insgesamt 5.566 Anträge erledigt; 211 Anträge waren zum 31. September 2011 unerledigt.
Frage 2:
Die seit 1. Jänner 2009 positiv erledigten Anträge teilen sich wie folgt auf die einzelnen Pflegegeldstufen auf:
|
|
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
Stufe 7 |
Summe |
|
2009 |
16 |
74 |
716 |
2.302 |
2.067 |
1.028 |
661 |
6.864 |
|
2010 |
5 |
78 |
967 |
2.088 |
1.945 |
970 |
622 |
6.675 |
|
1-9/2011 |
2 |
55 |
810 |
1.467 |
1.428 |
731 |
435 |
4.928 |
Frage 3:
Da die Pflegegeldstufe der pflegebedürftigen Person bei Einlangen eines Antrages auf Gewährung einer Zuwendung zu den Kosten für die Ersatzpflege nicht erfasst wird, kann keine getrennte Auflistung der Anträge nach Pflegegeldstufen erfolgen.
Im Jahr 2009 wurden 677 Anträge, im Jahr 2010 799 Anträge und im Zeitraum von Jänner bis September 2011 638 Anträge abgelehnt.
Frage 4:
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrages waren, dass
- noch nicht seit mindestens einem Jahr ein Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz bezogen wurde,
- ein Pflegegeld nach landesgesetzlichen Bestimmungen bezogen wurde,
- der jährliche Höchstbetrag für die Zuwendungen bereits gewährt wurde und
- die Verhinderung weniger als 1 Woche bzw. 4 Tage bei nachweislich demenziell erkrankten oder minderjährigen Personen dauerte.
Frage 5:
Insgesamt wurden 43 Anträge abgelehnt, weil § 21a Bundespflegegeldgesetz und die dazu ergangene Richtlinie darauf abstellen, dass die Kosten von der Hauptpflegeperson als FörderungsempfängerIn selbst getragen wurden. Wenn die Kosten für die Ersatzpflege von einem gemeinsamen Konto des pflegebedürftigen Menschen und der Hauptpflegeperson beglichen wurden, wird ohne weitere Ermittlungen eine Zuwendung gewährt; dies wurde in einem an das Bundessozialamt ergangenen Erlass vom 20. Oktober 2010 klargestellt. Es soll nämlich nicht vorkommen, dass der Pflegebedürftige die Kosten trägt aber die Pflegeperson die Förderung erhält.
Frage 6:
Die durchschnittliche Dauer vom Einlangen der Anträge bis zur Erledigung betrug 16,6 Tage.
Frage 7:
Wenn nicht ohnehin sämtliche für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen dem Antrag beiliegen, werden vor allem Nachweise über die Höhe des Einkommens oder die Kosten der Ersatzpflege vom Bundessozialamt angefordert und nachgereicht.
Frage 8:
Das Einkommen wird in Einkommensgruppen erfasst, weshalb kein Durchschnittseinkommen errechnet werden kann.
Das Einkommen der AntragstellerInnen betrug in 98,73% der Fälle zwischen 0 und € 2.000, in 0,99% zwischen € 2.001 bis € 2.500 und in 0,27% mehr als € 2.500.
Frage 9:
Im Jahr 2009 betrug der Gesamtaufwand insgesamt € 8,243.054,26, durchschnittlich € 1.052,10 pro Fall.
Im Jahr 2010 betrug der Gesamtaufwand insgesamt € 7,661.544, durchschnittlich € 992,90 pro Fall.
Im Zeitraum von Jänner bis September 2011 betrug der Gesamtaufwand 5,715.455, durchschnittlich € 1.159,80 pro Fall.
Bei der Durchschnittsberechnung wurde der Gesamtaufwand durch die positiven Anträge des Jahres dividiert.
Frage 10:
Das Durchschnittsalter der AntragstellerInnen betrug 55 bis 60 Jahre.
Frage 11:
Der Frauenanteil unter den AntragstellerInnen betrug 85,98%.
Frage 12:
Im Jahr 2010 verteilte sich die Zahl der AntragstellerInnen nach Bundesländern wie folgt:
|
Bundessozialamt |
Anträge |
|
|
Landesstelle |
Absolut |
In Prozent |
|
Wien |
221 |
2,86% |
|
Niederösterreich |
756 |
9,80% |
|
Burgenland |
200 |
2,59% |
|
Oberösterreich |
2.652 |
34,37% |
|
Steiermark |
1.673 |
21,68% |
|
Kärnten |
688 |
8,92% |
|
Salzburg |
314 |
4,07% |
|
Tirol |
980 |
12,70% |
|
Vorarlberg |
232 |
3,01% |
|
Gesamt |
7.716 |
100% |
Frage 13:
Die Zahl der AntragstellerInnen verteilt sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis wie folgt:
|
Verwandte in gerader Linie (z.B. Vater, Mutter, Kind, Enkel, Urenkel, Großvater, Großmutter) |
47,82% |
|
Ehegatte/Ehegattin |
27,26% |
|
Schwiegerkind |
9,48% |
|
Schwiegermutter/Schwiegervater |
6,82% |
|
Nichte/Neffe |
2,65% |
|
Bruder/Schwester |
2,25% |
|
Lebensgefährte/Lebensgefährtin |
1,70% |
|
Schwager/Schwägerin |
1,18% |
|
Wahl-, Stief-, Pflegekind |
0,83% |
|
Summe |
100% |
Frage 14:
Wenn AntragstellerInnen nahe Angehörige pflegen, die ein Pflegegeld mindestens in Höhe der Stufe 3 beziehen, wird nicht ermittelt bzw. erfasst, welche Diagnosen vorliegen.
Pflegenden Angehörigen von nachweislich demenziell erkrankten Personen, die einen Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 haben, wurde im Jahr 2009 in 90 Fällen, im Jahr 2010 in 83 Fällen und im Zeitraum von Jänner bis September 2011 in 57 Fällen eine Zuwendung gewährt.
Frage 15:
Dazu liegen keine statistischen Aufzeichnungen vor. Auf Basis von Erfahrungswerten kann allerdings von 20 bis 25 Tagen ausgegangen werden.
Frage 16:
Die Höchstbeträge für Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege betragen
bei Pflegegeld der Stufe 1 bis 3: € 1.200,
bei Pflegegeld der Stufe 4: € 1.400,
bei Pflegegeld der Stufe 5: € 1.600,
bei Pflegegeld der Stufe 6: € 2.000 und
bei Pflegegeld der Stufe 7: € 2.200.
Eine Valorisierung dieser Beträge ist derzeit nicht vorgesehen.
Derzeit können Zuwendungen vom Bundessozialamt ausschließlich an Personen ausbezahlt werden, die BezieherInnen eines Pflegegeldes nach dem Bundespflegegeldgesetz überwiegend betreuen. Nicht alle Bundesländer haben im Wesentlichen gleichlautende Grundlagen dafür geschaffen, dass Hauptpflegepersonen von pflegebedürftigen Menschen, denen ein Pflegegeld nach landesgesetzlichen Regelungen gebührt, von den Ländern analoge Zuschüsse zu den Ersatzpflegekosten erhalten können.
Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012, das mit 1. Jänner 2012 in Kraft tritt, wird die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund übertragen und damit das Pflegegeld beim Bund konzentriert.
Eine Folge des Pflegegeldreformgesetzes 2012 ist, dass ab 1. Jänner 2012 Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege vom Bundessozialamt an pflegende Angehörige sämtlicher PflegegeldbezieherInnen gewährt werden können.
Damit sind für pflegende Angehörige insofern wesentliche Verbesserungen verbunden, als
- nunmehr alle Hauptpflegepersonen bei Erfüllung der Voraussetzungen Zuwendungen erhalten können,
- nur mehr eine Behörde für die Gewährung von Zuwendungen zuständig ist und
- die Entscheidung bundesweit nach einheitlichen Kriterien erfolgt.
Vollständigkeitshalber möchte ich darauf hinweisen, dass auch in der von mir eingerichteten Arbeitsgruppe „Strukturreform Pflege“ die Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger behandelt wird.
Frage 17:
Laut Auskunft des Bundessozialamtes war die Rückforderung der Zuwendung nur in vereinzelten Fällen erforderlich, etwa in einem Fall, in dem die pflegebedürftige Person nachträglich bekannt gab, von der/dem AntragstellerIn nicht gepflegt worden zu sein; statistische Aufzeichnungen dazu sind nicht vorhanden.
Frage 18:
Laut Mitteilung des Bundessozialamtes erfolgt die Ersatzpflege in 78,2% der Fälle privat und in 21,8% professionell.
Frage 19:
Bei Gewährung einer Zuwendung im Jahr 2010 lagen folgende Verhinderungsgründe vor:
|
Urlaub |
65,99% |
|
Krankheit |
26,67% |
|
Sonstige wichtige Gründe |
7,34% |
Frage 20:
Information über die Zuwendung zu den Kosten für die Ersatzpflege, die relevanten Richtlinien sowie das Antragsformblatt finden sich auf den Homepages www.bmask.gv.at, www.pflegedaheim.at und auf www.bundessozialamt.gv.at.
Auch in den Informationsbroschüren EINBLICK Heft 5 - Pflege bzw. EINBLICK Heft 7 - Finanzielles wird über die Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger informiert; diese liegen im Bundessozialamt zur freien Entnahme auf, können über das Broschürenservice des BMASK kostenlos bestellt und werden auf Messen verteilt.
Vom Bundessozialamt wurden insbesondere folgende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit getroffen:
- Inserate und Imageanzeigen,
- Auflage eines Informationsflyers und Aushang von Infoplakaten in den Landesstellen des Bundessozialamtes und bei Veranstaltungen (z.B. Messen, Tage der Offenen Tür),
- Ankauf eines Info-Roll Up (Einsatz bei Veranstaltungen, z.B. SeniorenMesse),
- Information in anderen Broschüren des Bundessozialamtes, die in den Landesstellen und bei Veranstaltungen aufliegen.