9246/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.11.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortun
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BMJ-Pr7000/0247-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9354/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Arbeitsunfälle und Justiz im Jahr 2010“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 7:
Ich verweise auf die – auch in der Anfrageeinleitung wiedergegebene – Anfragebeantwortung meiner Amtsvorgängerin zur Zahl 5725/AB, die nach wie vor zutreffend ist. Eine automationsunterstützte Auswertung von strafgerichtlichen Verfahren des Jahres 2010 über das Kriterium und Sachverhaltselement des „Arbeitsunfalls“ ist mangels gesonderter Kennung weder mit den Mitteln der Verfahrenautomation Justiz noch der Gerichtlichen Kriminalstatistik möglich. Eine händische Durchforstung aller Strafakten nach in Betracht kommenden Delikten ist auch für die 19 in der Anfrage spezifisch angeführten Bezirksgerichte bzw. den ihnen übergeordneten Landesgerichten nicht ohne unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand möglich und würde auch dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dem Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit genügen können.
Fragestellungen wie die vorliegende, die inhaltliche Auswertungen von Gerichtsakten bzw. staatsanwaltschaftlichen Tagebüchern erfordern, sind – mögen sie auch für Fragen des Arbeitnehmerschutzes interessant und berechtigt sein – im Rahmen des laufenden ordentlichen Justizbetriebes kaum zu bewältigen.
Auch die regelmäßig im Rahmen von Parlamentarischen Anfragen vorgenommenen Auswertungen aus den elektronischen Datenbanken der Justiz verursachen im Übrigen nicht zu vernachlässigende Kosten; soweit solche aber möglich und zulässig sind, werden sie von mir in Auftrag gegeben und zur Verfügung gestellt.
Wien, . November 2011
Dr. Beatrix Karl