926/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.04.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0292-III/1/b/2009
Wien, am . März 2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Korun, Freundinnen und Freunde haben am 12. Februar 2009 unter der Zahl 875/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bilanzpressekonferenz des Leiters der Verwaltungspolizeilichen Abteilung HR Kovarnik vom 4.2.2009" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Die Einschätzung beruht auf den Erfahrungen aus der Behördenpraxis der BPD Wien.
Zu den Fragen 6 und 15:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.
Zur Frage 7:
Die Bestimmungen der einschlägigen Materiengesetze in Hinblick auf die Besonderheiten bei Folgeanträgen sind jedem vollziehenden Organ des Bundesasylamtes bekannt und werden auch im Rahmen des umfangreichen Schulungsprogramms des Bundesasylamtes laufend erörtert.
Zur Frage 8:
Nein.
Zur Frage 9:
Die Behörden gehen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vor.
Zur Frage 10:
Ja.
Zur Frage 11:
Die zuständige Behörde entscheidet nach den entsprechenden einfach- und verfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen.
Zu den Fragen 12 und 13:
|
|
Meldung von beabsichtigten Abschiebungen von Familien |
Tatsächliche Abschiebungen von Familien |
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Burgenland |
3 |
0 |
|
Kärnten |
13 |
8 |
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Niederösterreich |
66 |
18 |
|
Oberösterreich |
159 |
124 |
|
Salzburg |
12 |
1 |
|
Steiermark |
31 |
17 |
|
Tirol |
26 |
2 |
|
Vorarlberg |
5 |
0 |
|
Wien |
49 |
6 |
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Gesamt |
364 |
176 |
Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich mehrere Familien freiwillig ausgereist sind.
Zur Frage 14:
Die letzte Instanz bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ist die Sicherheitsdirektion, soweit es sich nicht um EWR-Bürger, Schweizer Bürger oder begünstigte Drittstaatsangehörige handelt.