9263/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9512/J der Abgeordneten Mühlberghuber und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Zunächst wird angemerkt, dass aufgrund der siebenjährigen Aufbewahrungs­frist für Verrechnungsunterlagen bzw. Verrechnungsaufschreibungen nicht über den gesamten nachgefragten Zeitraum Auskunft gegeben werden kann.

Im Zeitraum ab 01.01.2005 wurden von meinem Ministerium keine Förderungen an Pro Juventute gewährt.