9273/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.11.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0161-I/4/2011 |
Wien, am 30. November 2011 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. September 2011 unter der Nr. 9362/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „im BKA anfallende Kosten für die Töchtersöhne“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Welche Maßnahmen hat bzw. hätte das BKA im Falle einer Änderung des Texts der Bundeshymne zu ergreifen?
Ø Auf welche Höhe würden sich diese in Euro belaufen?
Im Bundeskanzleramt wären keine Maßnahmen zu ergreifen.
Mit freundlichen Grüßen