9273/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0161-I/4/2011

Wien, am 30. November 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. September 2011 unter der Nr. 9362/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend „im BKA anfallende Kosten für die Töchtersöhne“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Welche Maßnahmen hat bzw. hätte das BKA im Falle einer Änderung des Texts der Bundeshymne zu ergreifen?

Ø  Auf welche Höhe würden sich diese in Euro belaufen?

 

Im Bundeskanzleramt wären keine Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen