9283/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.12.2011
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BM für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0147-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 30. NOV. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen vom 4. Oktober 2011, Nr. 9400/J, betreffend Feuerwerkskörper
und toxische Stoffe – Kontrollmaßnahmen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Oktober 2011, Nr. 9400/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Es wird davon ausgegangen, dass sich die gegenständliche Anfrage auf die Chemikalie Hexachlorbenzol (HCB) bezieht, wie sich das auch in den folgenden Fragen darstellt.
Gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POPs-Verordnung) ist die Europäische Kommission dazu verpflichtet, regelmäßig Berichte an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung dieser Verordnung vorzulegen. Im derzeit gültigen Bericht vom 28.10.2010 (DOC 14869/10), der auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, wird unter anderem auch über Verstöße betreffend HCB berichtet und eine Empfehlung hinsichtlich verstärkter Kontrollen ausgesprochen.
Zu Verstößen berichtete Dänemark 2008 über das Vorkommen von HCB in Feuerwerkskörpern. 2009 bestätigte Österreich das Vorkommen von HCB mit einem Anteil bis zu 4% in 20% der untersuchten Feuerwerkskörper. Alle Mitgliedstaaten ergriffen die erforderlichen Maßnahmen, um die vorschriftswidrigen Produkte vom Markt zu nehmen.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Seit Dänemark 2008 seine Ergebnisse vorlegte, berichteten vereinzelt andere EU-Mitgliedstaaten, wie etwa Deutschland oder die Niederlande allgemein von Kontrollen. Schweden übermittelte eine Auflistung seiner RAPEX – Meldungen vom 17.5.2011, das Vereinigte Königreich informierte darüber, dass am 9.2.2011 erstmals ein Importeur aus England/Wales zu einer Strafzahlung wegen der Einfuhr von HCB-hältigen Feuerwerkskörpern verurteilt wurde. Detailliertere Informationen liegen dem Ministerium nicht vor.
Zu Frage 5:
Eine der Prioritäten Österreichs in internationalen Verhandlungen ist es seit jeher, die Einhaltung multilateraler Umweltübereinkommen (Multilateral Environmental Agreements, kurz MEA), speziell aber auch der chemie- und abfallrelevanten Übereinkommen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, abzusichern. Der Verwaltungsrat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen UNEP hat dazu Richtlinien (MEA Guidelines on Compliance with and Enforcement of MEAs) und ein Handbuch erstellt.
Auf EU-Ebene sind Einhaltungsmaßnahmen regelmäßig ein Schwerpunkt der EU-Position zu den gefährliche Chemikalien betreffenden Übereinkommen. Die EU setzt auf einen die Einhaltung erleichternden Mechanismus um jenen globalen Umwelt- und Gesundheitsnutzen zu erzielen, den die Bestimmungen der multilateralen Umweltübereinkommen anstreben.
Zu Frage 6:
Dieses Projekt ist bis Jänner 2012 operational und die Ergebnisse werden auf der 13. CLEEN Konferenz 2012 vorgestellt werden. Ziel ist hier ebenfalls die Förderung der Einhaltung der geltenden EU-Gesetzgebung (Compliance), in diesem Fall der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe. Generell bezweckt das CLEEN- Netzwerk die Förderung der Kooperation zwischen nationalen Kontrollbehörden.
Zu Frage 7:
Die Bundesländer sind auch heuer im Rahmen der ChemikalieninspektorInnentagung am 15. und 16. November 2011 vom BMLFUW um Probenahmen zur Ermittlung des Hexachlorbenzol-Gehaltes handelsüblicher Feuerwerkskörper ersucht worden.
Der Bundesminister: