9285/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

 

 
Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0148-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. NOV. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen

und Kollegen vom 6. Oktober 2011, Nr. 9435/J, betreffend Vorgänge

in der Spanischen Hofreitschule

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Oktober 2011, Nr. 9435/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2 sowie 20 und 21:

 

Die im Spanische Hofreitschule-Gesetz, BGBl. I 115/2000, aufgelisteten Aufgaben der mit 1.1.2001 gegründeten Spanische Hofreitschule-Bundesgestüt Piber GöR werden von der Geschäftsführung und allen MitarbeiterInnen der Gesellschaft vorbildhaft wahrgenommen. Das zitierte Gesetz sieht eine klare Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die Spanische Hofreitschule vor, es besteht keinerlei Bedarf zu einer Änderung.


Zu den Fragen 3 und 4:

 

In erster Linie ist die Spanische Hofreitschule gesetzlich verpflichtet, den Betrieb aus eigenen finanziellen Mitteln zu führen. Der Bund hat der Gesellschaft die im Spanische Hofreitschule-Gesetz, BGBl. I 115/2000, aufgelisteten Mittel zur Verfügung gestellt. Seit dem Jahr 2009 erhält die Gesellschaft eine Zuchtförderung. Weiters sieht das Gesetz in § 14 die Gewährleistung der dauerhaften Erhaltung der Spanischen Hofreitschule durch die Bundesregierung vor. Es ist davon auszugehen, dass die nötigen finanziellen Mittel bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu Frage 5:

 

Es sind die im Gesetz aufgelisteten Aufgaben wahrzunehmen, die gleichrangig bestehen. Eine Gestion nach kommerziellen Gesichtspunkten sollte zweifellos wahrgenommen werden, solange damit nicht die Grundaufgaben und -verantwortung beeinträchtigt werden.

 

Zu den Fragen 6 bis 8 sowie 10 und 11:

 

Die Spanische Hofreitschule verfügt über eine ausgezeichnete veterinärmedizinische Betreuung des gesamten Pferdebestands. Es werden regelmäßige Untersuchungen vorgenommen und eine intensive Prophylaxe betrieben. Der Gesundheitszustand der Pferde ist an allen Standorten sehr gut und es hat auch in den letzten Jahren keine negative Veränderung stattgefunden. Die aufgetretenen Lahmheiten bzw. Krankheiten sind prozentuell nicht höher als zu Zeiten des legendären Oberst Podhajsky (ca. 10% des Bestandes fällt einmal jährlich aus).

 

Zu Frage 9:

 

Es hat keinerlei Reduzierung der Zucht im Bundesgestüt Piber stattgefunden. Seit vielen Jahren wird auf einem hohen züchterischen Niveau mit sehr konstanten Bestandszahlen gezüchtet. Schwankungen bestehen aufgrund züchterischer Notwendigkeiten, Kapazitätsbeschränkungen und des Ziels der Sicherstellung optimaler Aufzucht- bzw. Haltungsbedingungen.


 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

Die Anzahl der Vorführungen ist nach Ansicht hochkarätiger Fachleute in keiner Weise dem Niveau der Vorführungen abträglich. Zudem ist festzuhalten, dass seit einigen Jahren deutlich mehr ausgebildete Pferde für die Vorführungen zur Verfügung stehen.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Es gibt mit zwei Oberbereitern und dem Leiter der Reitschule genügend Ausbildungsverantwortliche.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

 

Einem Schreiben des „Freundeskreises der Spanischen Hofreitschule“ konnten Kritikpunkte entnommen werden, die jedoch nach sorgfältiger Prüfung in keiner Weise nachvollziehbar sind.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

 

Dass die Geschäftsführung ihrer Aufgabe gerecht wird, haben in den vergangenen Jahren auch die Richtigkeit und Qualität der Entscheidungen bewiesen.

 

Zu Frage 22:

 

Es liegen keine Abweichungen zum Spanische Hofreitschule-Gesetz, BGBl. I 115/2000, vor.

 

Der Bundesminister: