9290/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.12.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.ª Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0918-II/2011
Wien, am . November 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 4. Oktober 2011 unter der Zahl 9397/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Speicherung von bildungspolitischen Aktivist_innen unter Extremismus in der EDIS-Datei“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7 und 12:
Nach einer Störung der
öffentlichen Ordnung im Parlament am 22.12.2010 - bei der laut
Bericht des LVT Wien auch ein Parlamentsbediensteter verletzt wurde – kam
es zur Erhebung der Daten von 19 Beteiligten. Dieser
strafrechtliche Hintergrund wurde zum Anlass genommen, deren Daten auf einer
gesetzlichen Basis weiter zu verarbeiten, die den Umständen des
zugrundeliegenden Sachverhalts nicht entsprach. Das wurde im Zuge eines von mehreren Beteiligten gestellten
datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehrens erkannt und führte zur
sofortigen Löschung dieser Informationen, bei all jenen Personen, die zu
diesem Zeitpunkt noch kein Auskunftsbegehren gestellt hatten. Hinsichtlich der
Auskunftswerber durften die Daten auf Grund der datenschutzrechtlich
vorgesehenen Sperrfrist nicht sofort gelöscht werden.
Zu Frage 8:
Nein.
Zu Frage 9:
Ja.
Zu den Fragen 10 und 11:
Vorfälle, die im Zusammenhang mit der „Sicherheit der verfassungsmäßigen Einrichtungen“ stehen, werden organisatorisch vom Fachreferat „Extremismus“ behandelt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Delikts-, sondern um eine Organisationsbezeichnung.
Zu Frage 13:
Der unterschiedliche Löschungszeitraum (5 und 6 Jahre) beruht auf einem manuellen Ein-gabefehler durch irrtümliche Markierung auf der drop-down-Auswahl.
Zu den Fragen 14 und 15:
Vorfälle, die mit der Sicherheit der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik in Verbindung stehen, werden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbe-kämpfung (BVT) als sachlich zuständige Organisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres zur Kenntnisnahme übermittelt.
Zu den Fragen 16 bis 19:
Nein.