9294/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.12.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0201-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9414/J vom 5. Oktober 2011 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist grundsätzlich stets bemüht, Vorschläge und Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen. Zur Prüfung der Steuerfahndung ist festzuhalten, dass diese wenige Jahre nach Einrichtung dieser Organisationseinheit erfolgte. Daher waren bzw. sind von den 38 Empfehlungen des Rechnungshofes 17 Empfehlungen bereits zum Zeitpunkt der Prüfung in Vorbereitung oder Umsetzung. Es handelt sich dabei um die Empfehlungen betreffend die personelle Ausstattung, Besetzung vakanter Teamleiterfunktionen, Grundausbildungspraktikum bei Steuerfahndung, Prüferressourcen in den Finanzämtern für Fahndungsfälle, Amts- und Rechtshilfefälle, Central Liaison Office, Ausstattung der IT-Fahndungsteams, hauptamtliche Funktion Betrugskoordinator bei den Finanzämtern, Übertragung der Einbringungstätigkeiten der Schnellen Eingreifgruppe auf Finanzpolizeiteams, Zusammenarbeit Finanzämter mit Steuerfahndung, Umsatzsteuerbetrug – legistische Maßnahmen (Reverse Charge), Gastronomie – Verbesserung der
Aufzeichnungssysteme und Steueraufsichtskontrollen durch Finanzpolizei, Lohnsteuerhinter-ziehung – Generalunternehmerhaftung, Ausgleich der Personalverteilung bei Steuer-fahndung, Einhaltung von Informationsabläufen und Zeitvorgaben, formalisierte Anforderung der IT-Fahndungsteams, IT-Vertreterrollen und Aufzeichnung der Falltage.
17 weitere Empfehlungen werden bis Ende 2012 umgesetzt werden bzw. wird mit deren Umsetzung begonnen. Dabei können zwei große Bereiche unterschieden werden, die einerseits den Bereich Gesamtorganisation im Bereich Betrugsbekämpfung betreffen und andererseits alle mit IT-Projekten zusammenhängenden Themen umfassen, die zu einem großen Teil im Rahmen von e-Finanz umzusetzen sein werden. Dies betrifft das Gesamt-konzept der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen sowie die Definition der Zuständigkeiten, Aufgaben und Schnittstellen aller mit Betrugsbekämpfung befassten Einheiten, den Personalentwicklungsplan, die Rekrutierung erfahrener Betriebsprüfer, Organisations-handbuch (teilweise erfolgt), elektronische Rückmeldungen, Evaluierung und Adaptierung der ablauforganisatorischen Stellung der Steuerfahndung, umfassende Softwarelösung, Risikomanagementkonzept für die Steuerfahndung, Evaluierung der Zielvereinbarungen für Steuerfahndung, Entwicklung einer umfassenden IT-Lösung für Controlling und zusätzlicher steuerungsrelevanter Kennzahlen, elektronische Kontrollmitteilung, Evaluierung der Rolle des Fachbereiches und Weiterentwicklung der Kennzahlen.
Bei einigen Empfehlungen vertritt das Bundesministerium für Finanzen eine differenzierte Sichtweise zu den Empfehlungen des Rechnungshofes:
Zu 4. bis 6.:
Der Rechnungshof hat empfohlen, jene Aufgabenbereiche der Steuerfahndung in juristischer und organisatorischer Hinsicht zu evaluieren, die in einem Spannungsfeld zu ihrer ablauf-organisatorischen Stellung stehen. Das Bundesministerium für Finanzen wird dieser Empfehlung nachkommen. Ob, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt daraus juristische und/oder organisatorische Maßnahmen resultieren, kann erst nach Abschluss dieser Evaluierung beurteilt werden.
Zu 7.:
Wie der
Rechnungshof feststellt, wurden einige Ziele mit der Gründung einer
bundesweit zuständigen Steuerfahndung vollständig erreicht, andere
nur bedingt. Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen konnte eine
Bündelung der Kräfte mit der Möglichkeit, je nach Bedarf einen
Ressourcenausgleich zwischen den Standorten vorzunehmen, erreicht werden. Auch
wurde ein bundesweiter Kooperationsstandard gegenüber den
Finanzämtern geschaffen und es wurden auch erstmals Leistungskennzahlen
für den Bereich der Steuerfahndung eingeführt. IT-Fahndungsteams
wurden eingerichtet und umfassende
IT-Entwicklungen als Projekt aufgesetzt, die 2012 umgesetzt werden. Auch das
Ziel einer
Personalaufstockung in diesem Bereich wurde erreicht, wenn auch auf Grund der
Einsparungsvorgaben für das Ressort nicht im angestrebten Umfang. Dessen
ungeachtet bewegt sich gerade die Betrugsbekämpfung in einem extrem
komplexen und dynamischen Umfeld und kann nur durch umfassende Maßnahmen,
die von der Legistik über den Einsatz
moderner IT-Instrumente bis hin zu organisatorischen Maßnahmen und internationalen Kooperationen reichen, ihrer Aufgabenstellung gerecht werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat durch zahlreiche Aktivitäten wie z.B. das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010, die organisatorische Einrichtung der Finanzpolizei oder Investitionen in die IT bewiesen, dass es die Betrugsbekämpfung als ganzheitliche Aufgabe wahrnimmt und ständig an die aktuellen Anforderungen anpasst.
Zu 8. bis 13.:
Wie in der Antwort zu den Fragen 1. bis 3. ausgeführt, sind gerade jene Empfehlungen des Rechnungshofes, die Kommunikation und Kooperation sowie Koordination und Vernetzung in der Steuerfahndung und in der Betrugsbekämpfung betreffen, bereits in Umsetzung. Es darf auf die Funktion des Finanzpolizeikoordinators, die Anwesenheit von Vertretern der Steuerfahndung bei bundesweiten und regionalen Tagungen und die Verbesserung der Kommunikation innerhalb der Steuerfahndung verwiesen werden. Die vom Rechnungshof angesprochenen „Doppelgleisigkeiten“ waren in der Regel keine tatsächlichen Doppel-gleisigkeiten im Sinne von gleichzeitig von mehreren Stellen gesetzten Maßnahmen. Vielmehr handelt es sich dabei um Bereiche der Betrugsbekämpfung, deren Zuständigkeit sowohl von den jeweiligen Finanzämtern als auch von der Steuerfahndung wahrgenommen werden konnte. Durch eine konsequente Kommunikation zwischen Finanzämtern und Steuer-fahndung sowie die Entwicklung eines einheitlichen IT-Systems werden Aufgaben in diesen Bereichen in Zukunft schneller und klarer zugeteilt werden. Ein Mindestmaß an Flexibilität in der Aufgabenübernahme muss aber erhalten bleiben, um die optimale Bearbeitung sicherzustellen.
Zu 14. und 15.:
Die grundsätzliche Ausrichtung der Steuerfahndung in Richtung umfassende spezialpräventive Betrugsbekämpfung sowie damit zusammenhängende nationale und internationale Kooperationen entspricht auch den aktuellen Anforderungen. Ergänzend werden neu oder verstärkt auftretende Anforderungen wie beispielsweise die Bekämpfung der organisierten (Abgaben)Kriminalität, die behördenübergreifende Zusammenarbeit oder die Bekämpfung der Internetkriminalität die laufende Weiterentwicklung der Betrugs-bekämpfung prägen.
Mit freundlichen Grüßen