9299/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.12.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0243-III/4a/2011

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 1. Dezember 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9570/J-NR/2011 betreffend Alfred Klahr-Gesellschaft, die die Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am
20. Oktober 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

In der XXIV. GP wurden der Alfred Klahr-Gesellschaft seitens des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Forschung im Rahmen der Tagungs- und Druckkostenförderung folgende
Beträge bewilligt:

2009: € 2.000,--

2010: € 1.800,--

2011: € 2.700,--

 

Anzumerken ist, dass Förderungen bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. aufgrund allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlicher Ansätze offen stehen.

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.