9299/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.12.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0243-III/4a/2011 |
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 1. Dezember 2011
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9570/J-NR/2011 betreffend Alfred Klahr-Gesellschaft, die die Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am
20. Oktober 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
In der XXIV.
GP wurden der Alfred Klahr-Gesellschaft seitens des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Forschung im Rahmen der Tagungs- und Druckkostenförderung
folgende
Beträge bewilligt:
2009: € 2.000,--
2010: € 1.800,--
2011: € 2.700,--
Anzumerken ist, dass Förderungen bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. aufgrund allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlicher Ansätze offen stehen.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.