93/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0037-I/PR3/2008    DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am      . Dezember 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten Gerald Grosz und KollegInnen haben am 6. November 2008 unter der       Nr. 102/J-NR/2008 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche Anfrage betreffend Geschenkannahme durch die bisherigen Regierungsmitglieder gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Fragen 1 bis 6:

Ø                  Welche Geschenke, Gastgeschenke wurden von Ihnen oder einem allfälligen Staatssekretär/allfälliger Staatssekretärin Ihres Ressorts seit Ihrem bzw. deren/derer Amtsantritt angenommen, gegliedert nach Datum, Anlass und Art des Geschenks?

Ø                  Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. allfälliger Staatssekretäre Ihres Ressorts Geschenke, Gastgeschenke etc. angenommen? Wenn ja, wann, welche und zu welchem Anlass?

Ø                  Welchen Wert haben diese Geschenke?

Ø                  Welcher Verwendung wurden diese in Frage 1 und 2 angesprochenen Geschenke innerhalb Ihres Ressorts zugeführt?

Ø                  Erklären Sie sich bereit, diese Geschenke mittels einer von Ihrem Ressort veranlassten Versteigerung einem noch zu bestimmenden sozialen Zweck zuzuführen? Wenn nein, warum nicht?

Ø                  Werden diese Geschenke beim Ausscheiden aus dem Amt im Ressort verbleiben? Wenn nein, warum nicht?

 

Bei offiziellen Besuchen und Arbeitsbesuchen von Regierungsmitgliedern ist es im internationalen Kontext üblich, Aufmerksamkeiten von geringem materiellen Wert, wie etwa Souvenirs, CDs, Bücher, Blumen oder landestypische Genussmittel wie etwa Süßigkeiten zu verschenken. Eine Ablehnung von Gastgeschenken würde auf Unverständnis stoßen und als Brüskierung interpretiert werden.

 

Aufgrund des geringen Wertes dieser Geschenke werden im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie keine detaillierten Aufzeichnungen über Geschenke an die Ressortleitung oder die MitarbeiterInnen geführt, da der damit verbundene Verwaltungsaufwand im Hinblick auf den Nutzen solcher Aufzeichnungen nicht gerechtfertigt erscheint.

 

Darüber hinaus beachten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros in der Frage der Geschenkannahme die im Beamtendienstrecht festgelegten Vorschriften.