930/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.04.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       April 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0020-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 888/J vom 13. Februar 2009 der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

zu 1.:

Für die Geschäftsführung der BHAG war ab dem 21.1.2009 ein aufklärungsbedürftiger Sachverhalt hinsichtlich möglicher unrichtiger bzw. gefälschter Forderungsbestätigungen erkennbar. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Buchhaltungsagentur des Bundes wurde von der Geschäftsführung am 22.1.2009 von den ersten Verdachtsmomenten informiert. Die Abteilung I/20 im Bundesministerium für Finanzen als oberste Dienstbehörde für Beamte des Amtes der Buchhaltungsagentur erhielt am 26.1.2009 von dem Sachverhalt Kenntnis.

 

zu 2. und 3.:

Am Nachmittag des 26.1.2009 wurden vom Bundesministerium für Finanzen/Büro für Interne Angelegenheiten Ermittlungen eingeleitet.


zu 4.:

Der Auftrag wurde vom Geschäftsführer der BHAG, in seiner Funktion als Leiter der Dienstbehörde „Amt der Buchhaltungsagentur“, erteilt.

 

zu 5. - 8.:

Die Staatsanwaltschaft wurde durch das AMS am 23.1.2009 und durch das BIA des Bundesministeriums für Finanzen am 28.1.2009 vom Sachverhalt informiert.

 

Eine Kurzanzeige gemäß § 78 StPO wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des Beamtendienstrechtgesetzes 1979 vom Amt der Buchhaltungsagentur des Bundes, als zuständiger Dienstbehörde, am 29.1.2009 erstattet. Dieser Anzeige folgte am 30.1.2009 eine umfangreiche Anzeige gemäß § 78 StPO.

 

zu 9.:

In seinem Bericht (Reihe Bund 2008/11) bezeichnet der Rechnungshof die Möglichkeit zahlungsrelevante Daten nach Abschluss des Buchungsvorganges aber noch vor Übermittlung an die Bank verändern zu können als erhebliches Sicherheitsrisiko.

Weiters empfahl der Rechnungshof die Möglichkeit zu unterbinden, Zahlungsaufträge direkt im Telebanking anzulegen.

 

zu 10. und 11.:

Die wichtigsten Empfehlungen des Rechnungshofes zum Thema Sicherheitslücken wurden noch vor dem Erscheinen des erwähnten Rechnungshofberichtes durch das Bundesministerium für Finanzen umgesetzt. Weiters wurde die Möglichkeit Zahlungen über Telebanking-Anweisungen anstossen zu können auf ein Minimum reduziert.

 

zu 12. - 16.:

Ja. Es wurden aufgrund des Verdachts auf Dienstpflichtverletzungen iSd Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 idgF (BDG 1979) disziplinarrechtliche Maßnahmen gesetzt. Es wurde die Suspendierung verfügt und eine Disziplinaranzeige erstattet. Hinsichtlich persönlicher Daten wird auf die Amtsverschwiegenheit bzw. auf den Schutz persönlicher Daten hingewiesen.

 

zu 17. - 20.:

Ja. Durch Ablöse der Telebanking-Anwendung gibt es keine direkten Zahlungsanweisungen im Telebanking mehr. Die in HV-SAP erstellten Zahlungsanweisungen werden direkt am Großrechner verarbeitet. Die Zahlungsdaten sind daher nicht mehr im Zugriffsbereich der Buchhaltungsagentur.

 

zu 21. - 25. und 28. - 32.:

Wie der Geschäftsführer der Buchhaltungsagentur mitteilt kam es zu keinem Diebstahl von PIN-Codes. Dieser in den Medien falsch dargestellte Sachverhalt wurde von der Buchhaltungsagentur richtig gestellt.

 

zu 26. und 27.:

Für den Zahlungsverkehr im unternehmenseigenen Rechnungswesen verfügt die Buchhaltungsagentur derzeit über sechs PIN-Codes, die gesichert in Tresoren verwahrt sind.

 

Zu 33. und 34:

Geschäftsführer der Buchhaltungsagentur des Bundes ist Mag. Helmut Brandl seit 1. November 2008; die Bestellung zum Geschäftsführer erfolgte mit Beschluss vom 30. September 2008.

 

Zu 35.:

Die Geschäftsführerfunktion der Buchhaltungsagentur des Bundes übten zuvor Mag. Johanna Moder in der Zeit vom 1. Mai 2004 bis 31. August 2008 sowie Christian Ihle, CMC, interimistisch in der Zeit vom 1. September 2008 bis 31. Oktober 2008 aus.

 

Zu 36. - 38:

Die Bestellung von Christian Ihle, CMC, auf die Dauer von zwei Monaten zum (interimistischen) Geschäftsführer der Buchhaltungsagentur des Bundes erfolgte gemäß § 7 Abs. 6 Buchhaltungsagenturgesetz-BHAG-G, BGBl. I Nr. 37/2004, idgF, wonach der Bundesminister für Finanzen ein Mitglied des Aufsichtsrates für den Zeitraum einer Vakanz der Funktion des Geschäftsführers mit der Vertretung der Buchhaltungsagentur bis zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers beauftragen kann.

 

Für die daran anschließende definitive Neubestellung eines Geschäftsführers der Buchhaltungsagentur war gemäß § 1 Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, eine Stellenausschreibung erforderlich. Die Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung erfolgte am 19. Juli 2008.


Zu 39.:

Mag. Brandl hat die in der Ausschreibung geforderten Kriterien am besten erfüllt und wurde auf Basis seiner beruflichen Erfahrungen, seiner Führungserfahrung und seiner besonderen Kenntnis der Materie sowie der Kunden als kompetente Besetzung für die Geschäftsführerfunktion der Buchhaltungsagentur des Bundes als am besten geeignet befunden.

 

Zu 40. - 42.:

Mag. Brandl war im Kabinett von Herrn Staatssekretär Dr. Finz als Kabinettschef und zuletzt im Kabinett des damaligen Bundesministers für Finanzen Mag. Molterer als stellvertretender Kabinettschef tätig.

 

zu 43. - 47.:

Der gewünschte Beantwortungsumfang bzgl der Fragestellung „Maßnahmen“ und unter „dieser Causa“ – im Kontext mit den vorangehenden Fragen – ist nicht eindeutig erkennbar.

 

Um einen hohen Grad der Gebarungssicherheit gewährleisten und sicher zu stellen erfolgten durch die BHAG insbesondere folgende Maßnahmen:

-          Sofortige Einstellung des Telebankingsystems im operativen Bereich der BHAG

-          Sperre der Bereichsleiter in den operativen Buchungs- und Zahlungsprozessen

-          Einführung des 6-Augen-Prinzips

-          Erteilung von Prüfaufträgen an die Interne Revision zur Prüfung des von den Vorfällen betroffenen Buchungskreises und aller im Verrechnungssystem der BHAG durch den betroffenen Mitarbeiter gesetzten Anordnungen

-          Überarbeitung der Revisionsordnung

-          Personelle Verstärkung der Revisionsabteilung

-          Beauftragung einer externen Revision mit der Prüfung des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagements der BHAG

-          Sicherstellung der IT-Geräte des Mitarbeiters und Sperre aller IT-Zugänge

-          Information an den Aufsichtsratvorsitzenden der BHAG

-          Information an den Rechnungshof

-          Information an oberste Dienstbehörde des Bundesministeriums für Finanzen

-          Anzeige an die Staatsanwaltschaft

-          Information und Beauftragung der Finanzprokuratur zur Einleitung und Wahrnehmung aller rechtlicher Maßnahmen


zu 48. - 52.:

Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine Informationen über vorherige Ermittlungen vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.