9303/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.12.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Dezember 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Glaser, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Oktober 2011 unter der Nr. 9401/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Eisenbahn-Grundversorgung gemäß ÖPNRV-Gesetz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6 und 10:
Ø Auf Basis des ÖPNRV-Gesetzes wird im Verkehrsdienstevertrag zwischen Verkehrsministerium und ÖBB festgehalten, dass die Verbindung Oberwart – Friedberg Teil des Loses Ost 11 ist, das einen Umfang von 2,044 Millionen Kilometern aufweist. Trifft es zu, dass der Bund im Rahmen der Grundversorgung jeden gefahrenen Kilometer dieses Loses mit 8,13 Euro und dass für dieses Los insgesamt rund 16,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden?
Ø Der Anteil der stillgelegten Strecke Oberwart – Friedberg innerhalb des Loses Ost 11 beträgt 185.000 Jahreskilometer. Dementsprechend entfallen auf den Personenverkehr auf der Stracke Oberwart – Friedberg rund 1,5 Millionen Euro. Ist diese Annahme richtig?
Ø Wenn nein: Wie lauten die genauen Summen?
Ø Was geschieht mit diesen 1,5 Millionen Euro, die durch die Stilllegung von Oberwart - Friedberg frei wurden?
Ø Nach welchen Kriterien und wohin wird dieser Betrag umgeschichtet?
Ø Wer entscheidet über eine solche Umschichtung?
Ø Wenn statt den ÖBB ein neuer Betreiber den Personenverkehr auf der Strecke Oberwart – Friedberg übernimmt, stehen ihm dann dieselben Bundesmittel für die Strecke zu wie bisher den ÖBB?
Gemäß §7 ÖPNRV-G 1999 ist der Bund verpflichtet ein Grundangebot im Öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr im Ausmaß der im Fahrplanjahr 1999/2000 bestellten Leistungen sicher zu stellen. Dieser Verpflichtung kommt der Bund mehr als nach. Durch den Abschluss des neuen Verkehrsdienstvertrages mit der ÖBB-PV AG über die Bestellung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen wurde die Schienenpersonenverkehrsfinanzierung in Österreich auf völlig neue Beine gestellt und transparent geregelt. Dies bedingt nunmehr auch eine klare Definition von Leistungen. Der Bund bestellt derzeit rd. 71 Mio. Zugkilometer, das liegt deutlich höher als die 59 Mio. Zugkilometer, die im Fahrplanjahr 1999/2000 finanziert wurden.
Zusätzlich treten auch die jeweiligen Länder als Besteller von Verkehrsdienstleistungen auf.
Die Loseinteilung erfolgte nach produktionstechnisch sinnvollen Einheiten, die einzelnen Teillose umfassen sämtliche zum jeweiligen Los zusammengefassten Strecken. Die für das Teillos Ost 11 angeführten Bestellungen von rd. 2,044 Mio. Fahrplankilometer umfassen die bestellten Leistungen im gesamten Los. Es gibt aber nicht auf allen im jeweiligen Los angeführten Strecken Bestellungen des Bundes, so hat es auf der genannten Strecke nie Bestellungen des Bundes gegeben. Die Zuordnung der Strecke Friedberg - Oberwart zum Teillos Ost 11 bezieht sich auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages (Fahrplan 2010). Um künftig Missverständnisse zu vermeiden wurde die Anlage 1a, auf die Sie sich beziehen, entsprechend adaptiert.
Die in der Anfrage getätigten Annahmen und Ableitungen was die Fahrplanleistung und die Abgeltung für die Strecke Friedberg - Oberwart betrifft ist aus den oben angeführten Gründen nicht ableitbar. Darüber hinaus sind die Abgeltungen in Anlage 4 des Verkehrsdienstvertrages enthalten, die aus wettbewerbsgründen der Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
Im Sinne einer optimalen Gestaltung des durch den Bund sicherzustellenden Grundangebotes gemäß § 7 ÖPNRV-G 1999 und eines optimalen Einsatzes öffentlicher Mittel ist es notwendig, vor allem in jenen Bereichen Verkehrsdienstleistungen zu bestellen, wo ein entsprechender Bedarf bzw. eine entsprechende Nachfrage nach einem hochwertigen Massenverkehrsmittel gegeben ist.
Da auf den angesprochenen Streckenabschnitt seitens des Bundes keine bestellten Leistungen entfallen, werden durch Leistungsreduktionen seitens des Unternehmens auch keine Bundesmittel frei. Die bislang dort erbrachten Leistungen entfallen entweder auf Bestellungen der Länder oder wurden durch die ÖBB auf eigene Rechnung erbracht und mussten mangels Nachfrage reduziert bzw. eingestellt werden.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Ø Gab bzw. gibt es darüber hinausgehend weitere Vereinbarungen zwischen Bund, Land und ÖBB, was den Bahnverkehr auf der Strecke Oberwart – Friedberg betrifft?
Ø Medienberichte sprechen in diesem Zusammenhang von weiteren 580.000 Euro Bundesmitteln und weitern 250.000 Euro Landesmitteln. Wurde eine dementsprechende bestehende Vereinbarung gekündigt?
Ø Wenn ja: Von wem?
Seitens meines Ressorts gibt es keine weiteren Vereinbarungen. Bezüglich Verkehrsdienste sind dem bmvit keine über den eigenen Verkehrsdienstevertrag hinausgehenden vertraglichen Bestimmungen bekannt.
Zu Frage 11:
Ø In den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Oberwart und Großpetersdorf haben Bund und Land in den letzten Jahren rund 7 Millionen Euro investiert. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, damit diese Investitionen durch die Stilllegung von Oberwart – Friedberg nicht verloren sind, sondern ihre geplante Wirkung entfalten?
Die Strecke wurde nicht stillgelegt. Auf der Strecke Oberwart – Friedberg wurde zwar der Personenverkehr mit 1. August 2011 eingestellt, die Strecke ist für den Güterverkehr aber nach wie vor aufrecht.