9305/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.12.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-13.000/0008-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Dezember 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 5. Oktober 2011unter der Nr. 9416/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Nachfrage zur AB EU-weite Telefonhotline vermisste Kinder gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Ist die europaweite Hotline für vermisste Kinder 116 000 mittlerweile zugeteilt?

Ø  Wenn ja, welche Organisation ist mit der Umsetzung der europaweiten Hotline 116 000 betraut?

Ø  Wenn nein, wann kann mit einer Zuteilung der europaweiten Hotline 116 000 durch die RTR gerechnet werden?

 

Entsprechenden Informationen der Regulierungsbehörde zur Folge ist in den letzten Tagen ist ein entsprechender Antrag auf Zuteilung bei der Regulierungsbehörde eingelangt (http://www.rtr.at/de/tk/Nummerierung).

Die Regulierungsbehörde prüft nun diesen Antrag auf Erfüllung der in der KEM-V (Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdienstverordnung) normierten Voraussetzungen und wird bei positivem Abschluss der Überprüfung die Nummer dem Antragsteller zuteilen.


Wie schnell die Nummer danach aktiviert und tatsächlich erreichbar sein wird, hängt unter anderem vom Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen zwischen Zuteilungsinhaber und Betreibern ab.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wird die Zuteilung der Notrufnummer 116 000 öffentlich ausgeschrieben?

 

Österreich hat die EU-Entscheidung zur Bereitstellung von bestimmten Nummern für Dienste von sozialem Wert bereits durch die Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdienstverordnung (KEM-V) am 31.08.2007 umgesetzt. Seit diesem Datum steht die Nummer 116 000 in Österreich zur Zuteilung bereit. Dieser Umstand wurde und wird interessierten Kreisen auch entsprechend auf der Internetseite der Regulierungsbehörde RTR bekannt gemacht.

 

Unternehmen/Organisationen, die den Rufnummerndienst „116 000“ unter den in der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdienstverordnung (KEM-V) normierten Voraussetzungen erbringen wollen, können jederzeit entsprechende Anträge bei der RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) einbringen (http://www.rtr.at/de/tk/socialN).

 

Die Nutzung der Nummer 116000 ist daher de facto ständig öffentlich ausgeschrieben, sodass es keiner besonderen Ausschreibung bedarf.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø  Ist Ihrem Ressort bekannt, warum der österreichische Verband zur Suche nach vermissten Personen (ÖVVP) nach bereits erfolgter Zuteilung die Nummer Anfang 2011 wieder zurückgelegt hat?

Ø  Wenn ja, bitte um Erläuterung.

 

Im Oktober 2010 erfolgte laut RTR die Zuteilung der Nummer 116 000 an den Österreichischen Verband zur Suche nach vermissten Personen (ÖVVP). Dieser hat Anfang 2011 vor Aufnahme der operativen Tätigkeit die Nummer wieder zurückgelegt, sodass diese seither wieder bei der Regulierungsbehörde zur Zuteilung bereit liegt.