9306/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.12.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0254-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 9405/J-NR/2011

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Umstände zum Tod der früheren Innenministerin Liese Prokop“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zunächst ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser Anfrage im Hinblick darauf, dass sich diese auf eine Strafsache bezieht, die nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu keinem Hauptverfahren geführt hat, und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, nur so weit möglich ist, als Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten nicht verletzt werden. Soweit die  Anfrage auf die Preisgabe von medizinischen oder höchstpersönlichen Details über den Gesundheitszustand bzw. die Umstände des Ablebens der Verstorbenen abzielt, ist ferner auf meine Verpflichtung zum Datenschutz hinzuweisen.

Darüber hinaus kann eine Beantwortung nur hinsichtlich jener Fragen erfolgen, die sich auf Vorgänge beziehen, die dem Verantwortungsbereich der Staatsanwaltschaft und damit dem Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Justiz unterliegen.


Zu 1, 2 und 4:

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat keine gerichtliche Obduktion der Leiche angeordnet, zumal weder Hinweise auf ein Fremdverschulden noch eine unklare Diagnose vorlagen.

Zu 3, 5 und 6:

Die Antwort entfällt mit Blick auf die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 4.

Zu 7 bis 10 und 14:

Aus den in der Einleitung genannten Gründen ist mir eine Beantwortung der Fragen 7 bis 10 und 14 nicht möglich.

Zu 11 und 12:

Nein, eine derartige Befragung nach den der Staatsanwaltschaft vorliegenden Unterlagen war nicht indiziert.

Zu 13:

Die Antwort entfällt mit Blick auf die Beantwortung der Fragen 11 und 12.

Zu 15, 16, 21 bis 24:

Vom diensthabenden Journalstaatsanwalt wurden ein Oberarzt des Krankenhauses Lilienfeld, der intervenierende Notarzt sowie der Leiter der zuständigen medizinischen Abteilung des Landeskrankenhauses St. Pölten kontaktiert, die über keine Auffälligkeiten berichteten.

Zu 17:

Die Antwort entfällt mit Blick auf die Beantwortung der Fragen 15 und 16.

Zu 18 und 19:

Eine Befragung des Rettungspersonals erübrigte sich auf Grund der von der Staatsanwaltschaft beigeschafften, vom Rettungspersonal erstellten Protokolle.

Zu 20:

Die Antwort entfällt mit Blick auf die Beantwortung der Fragen 18 und 19.

Zu 25 und 26:

Die Antwort entfällt mit Blick auf die Beantwortung der Fragen 21 bis 24.

Zu 27 bis 30:

Mit Blick auf den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts ist hinsichtlich dieser auf einen allfälligen Exekutiveinsatz abzielenden Fragen lediglich festzuhalten, dass der damals diensthabende Journalstaatsanwalt einen solchen nicht veranlasst hat.

 

Wien,          . November 2011

Dr. Beatrix Karl