9313/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.12.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0199-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9418/J vom 6. Oktober 2011 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der Wert von 428,9 Tonnen Gold beliefe sich zum Monatsende September 2011 (d.i. der 30.9.2011) auf rund 16,7 Mrd. EUR.
Zu 2.:
Am 31.12.2010 befanden sich rund 280 Tonnen Gold im Besitz der OeNB, der Wert zu diesem Stichtag betrug rund 9,5 Mrd. EUR.
Unterjährige Daten werden nicht bekannt gegeben.
Zu 3.:
Im Zeitraum vom 1.1.1999 bis 31.12.2010 wurden von der
OeNB 149,8 Tonnen Gold veräußert; der Wert von 149,8 Tonnen Gold belief
sich zum 31.12.2010 auf rund
5,1 Mrd. EUR. Als Veräußerungen werden sowohl Übertragungen an
die EZB als auch Verkäufe subsumiert.
Zu 4. und 5.:
Konkrete Geschäftsdaten, wie etwa Zeitpunkt, Volumen und Preis von Verkaufstranchen, deren Teilerlöse bzw. der Gesamterlös sowie die daraus folgenden Investitionen werden nicht veröffentlicht. Eine allfällige Netto-Veränderung im Goldbestand der OeNB (inklusive der Bewertungseffekte) im Geschäftsjahr 2011 wird aber im OeNB-Jahresabschluss 2011 offengelegt werden.
Die Verkäufe der OeNB fanden international harmonisiert im Rahmen der Goldabkommen der Notenbanken statt (siehe dazu etwa die Presseaussendungen der OeNB vom 3.4.2000 und 13.5.2004 sowie der EZB vom 7.8.2009).
Zu 6.:
Die Erträge der OeNB aus den Goldverkäufen, die in das jeweilige Jahresergebnis eingeflossen sind, wurden auf die Eigentümer der OeNB im Zuge der jährlichen Gewinnverteilung gemäß der speziellen Aufteilungsregelung in § 69 Abs. 3 NBG verteilt, sodass der Bund sowohl 90% des (nach Anwendung des § 69 Abs. 2 NBG verbliebenen) Reingewinnes als auch – gleich den anderen Aktionären – eine Dividende in Höhe von 10% des jeweiligen Anteils am Grundkapital der OeNB erhielt, da jedes Jahr die gesetzlich mögliche Höchstdividende von 10% zur Auszahlung gelangte.
Zu 7. bis 10.:
Punkte betreffend die Gold- und sonstige Währungsreservenhaltung und –verwaltung können nur in abstrakt gehaltener Form beantwortet werden, da es sich hierbei um hochsensible und vertrauliche Daten (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) der OeNB handelt, die sowohl dem Verschwiegenheitsgebot des § 45 NBG unterliegen als auch in den Bereich des ESZB fallen und somit auch den diesbezüglichen – national nicht abänderbaren – gemeinschaftsrechtlichen Verschwiegenheitsregelungen mit unterworfen sind.
Eine allfällige Änderung des § 45 NBG wäre insbesonders rechtlich nicht zulässig, da dies zu einer Preisgabe von schutzwürdigen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der OeNB auf dem Gebiet der Währungsreservenverwaltung führte, das in den weisungsfreien Kompetenzbereich des ESZB fällt und insofern national gar nicht geregelt werden kann.
Zu 11. bis 17.:
Zunächst ist hervorzuheben, dass das im Besitz der OeNB stehende und von ihr verwaltete Gold – ebenso wie die übrigen Währungsreserven der OeNB – ausschließliches Eigentum der OeNB darstellen.
Die Verwaltung der Währungsreserven (einschließlich des Goldes) ist eine in den Bereich des ESZB fallende und unter anderem auch dem Regime des Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegende Aufgabe der OeNB, die von der OeNB autonom, d.h. frei von allfälligen Weisungen etwa der Bundesministerin für Finanzen, auszuführen ist.
Die Anteile bzw. Mengen des im Inland und Ausland gelagerten Goldes sowie deren Entwicklung im Zeitablauf werden von der OeNB nicht bekanntgegeben. Damit folgt die OeNB der Ausweispraxis des Eurosystems, bei der ebenfalls nicht zwischen Goldbeständen innerhalb und außerhalb des Eurosystems unterschieden wird. Auch veröffentlicht die OeNB, der international üblichen Notenbank-Praxis folgend, ihre Strategie hinsichtlich der Lagerung und der Disposition von Gold im In- und Ausland nicht.
Die Sicherheit des Goldes wird laut Auskunft der OeNB durch ein umfassendes Kontrollsystem sowie extrem strenge Maßstäbe hinsichtlich der Qualität der jeweiligen Lagerstellen und der entsprechenden Geschäftspartner gewährleistet.
Zu 18.:
Die Aussage von Herrn Vizegouverneur Mag. Dr. Duchatczek im Finanzausschuss am 14.9.2011 ist so zu verstehen, dass er bestätigte, dass die OeNB rund 280 Tonnen Gold besitzt und dieser Goldbestand daher in „österreichischem Besitz“ steht; eine Aussage zum konkreten Lagerort des Goldes wurde hierbei jedoch nicht getroffen.
Mit freundlichen Grüßen