932/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.04.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien    

           

 

 

Wien, am       . März  2009

 

GZ: BMI-LR2220/0293-III/1/b/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 13. Februar 2009 unter der Zahl 890/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „kriminelle Ausländer, die sich mit Asylanträgen ihren Aufenthalt ertrotzen" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4, 7 und 8:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zur Frage 5:

Eingangs ist festzuhalten, dass in dem in der Anfrage erwähnten Bericht der Bundespolizeidirektion Wien nur auf jene aufenthaltsbeendenden Maßnahmen Bezug genommen wurde, die im Rahmen von Verfahren nach dem FPG verhängt wurden. Nicht verzeichnet waren jene Ausweisungen, die unmittelbar in Asylverfahren (§ 10 AsylG) ergangen sind.

Generell ist der Rückgang bei fremdenpolizeilichen Maßnahmen einerseits auf den steigenden Anteil von Ausweisungen im Asylverfahren (Verfahrenskonzentration) zurückzuführen und andererseits auf die Ausdehnung der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen auf die Bürger neu hinzugekommener EU-Mitgliedsstaaten.

 

Zur Frage 6:

Die Bedachtnahme auf die zunehmend differenzierte Judikatur der Höchstgerichte bedingt im steigenden Maße die Anwendung eines gelinderen Mittels anstelle der Schubhaft.