9331/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Beschreibung: Logo-solo

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                               Geschäftszahl:             BMUKK-10.000/0234-III/4a/2011

 

 

Wien, 7. Dezember 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9451/J-NR/2011 betreffend Notendruck und
„Nicht genügend“ an Volksschulen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 12. Oktober 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Schulstatistikdaten über den Schulerfolg des Schuljahres 2010/11 werden voraussichtlich erst im Herbst 2012 zur Verfügung stehen. Eine Auswertung aus den letztverfügbaren Daten der Bildungsdokumentation über den Schulerfolg im Schuljahr 2009/10 ergibt folgendes Bild:

 

Zahl der Schülerinnen und Schüler an Volksschulen mit Nicht genügend im Schuljahr 2009/10

Bundesland

Geschlecht

1 Nicht genügend

2 Nicht genügend

mehr als 2 Nicht genügend

Burgenland

männlich

14

4

-

 

weiblich

12

4

-

 

zusammen

26

8

-

Kärnten

männlich

22

3

-

 

weiblich

26

3

-

 

zusammen

48

6

-

Niederösterreich

männlich

96

50

2

 

weiblich

66

24

6

 

zusammen

162

74

8

Oberösterreich

männlich

87

39

3

 

weiblich

57

31

1

 

zusammen

144

70

4

Salzburg

männlich

35

4

2

 

weiblich

31

7

1

 

zusammen

66

11

3

Steiermark

männlich

37

28

1

 

weiblich

33

18

2

 

zusammen

70

46

3

Tirol

männlich

69

31

3

 

weiblich

36

22

-

 

zusammen

105

53

3

Vorarlberg

männlich

40

9

3

 

weiblich

36

10

1

 

zusammen

76

19

4

Wien

männlich

130

88

29

 

weiblich

129

83

21

 

zusammen

259

171

50

Österreich gesamt

männlich

530

256

43

 

weiblich

426

202

32

 

zusammen

956

458

75

Quelle: Bildungsdokumentation

 

Zu Fragen 4 bis 7:

Die Beurteilung mit „Noten“ erfolgt in Österreich einheitlich nach den Bestimmungen im Schul­unterrichtsgesetz und in der Leistungsbeurteilungsverordnung. Die Voraussetzungen für die Aufnahme der Kinder nach der 4. Stufe der Volksschule in die Hauptschule bzw. allgemein bildende höhere Schule sind ferner im Schulorganisationsgesetz sowie in der Aufnahms­verfahrensverordnung geregelt.

Die Frage der Notengebung zählt seit jeher zu den Themen, die vielfach im Brennpunkt stehen und die Lehrerinnen und Lehrer vor allem in ihrer Rolle als Sachverständige bzw. Gutachte­rinnen und Gutachter berühren. Zu der allgemein formulierten Frage, ob bekannt ist, dass Lehr­kräfte von Eltern und/oder Schulleitungen bezüglich der Notengebung unter Druck gesetzt worden sind, kann keine Aussage getroffen werden, zumal Derartiges der unter anderem für Volksschulen zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht bekannt ist. Die Rechtslage ist eindeutig. Sollte eine wie angesprochene Vorgehensweise vorkommen, so wäre die jeweilige Schulaufsicht berufen, Derartiges umgehend abzustellen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.