9337/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.12.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0258-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9442/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage zum Thema „Strafanzeige wegen unrichtiger Mitteilungen in den Geschäftsberichten der Flughafen Wien AG den neuen Terminal „Skylink“ betreffend“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Der Faktenkomplex „Verdacht gerichtlich strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit der Terminalerweiterung Skylink" wird im Ermittlungsakt 7 St 173/09k von zwei Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft Korneuburg bearbeitet. Das anfragegegenständliche Faktum war seit Anzeigenerstattung Teil dieses Ermittlungsverfahrens und wird unter dem Tatbestand des      § 255 Aktiengesetz geprüft. Eine Übertragung an eine Sondergruppe für Wirtschaftsstrafsachen unterblieb, weil eine solche bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg nicht eingerichtet ist.


Zu 3 und 4:

Zu dem Umfang des „Skylink-Verfahrens" ist festzuhalten, dass das Ermittlungsteam, bestehend aus rund zehn Beamten des Landeskriminalamtes Niederösterreich und zwei Staatsanwälten, bisher 137 Zeugeneinvernahmen, 31 Beschuldigteneinvernahmen und 35 Hausdurch­suchungen durchgeführt hat. Über 4.000 Aktenordner wurden sichergestellt; etwa 14 Terabyte elektronische Daten in 13 Millionen Dateien wurden in einer eigens eingerichteten Datenbank gesichert und werden derzeit je nach Verfügbarkeit vorhandener Ressourcen gesichtet und abgearbeitet.

Zum im der Anfrage genannten Faktum wurden vom Landeskriminalamt Niederösterreich Unterlagen beigeschafft und Vernehmungen durchgeführt. Im März 2011 wurde ein Buchsachverständiger bestellt und mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt, dessen Abschluss bevorsteht. Da es sich um ein nichtöffentliches Ermittlungsverfahren handelt (§ 12 StPO) ersuche ich um Verständnis, dass ich zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen keine Auskunft erteilen kann.

Aufgrund des enormen Umfangs des aus zahlreichen komplexen Fakten bestehenden Skylink-Verfahrens ist der Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses derzeit nicht abschätzbar.

 

Wien,       . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl