9343/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am      Dezember 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0204-I/4/2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9456/J vom 12. Oktober 2011 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Bankenaufsicht geht auf Grund ihrer Untersuchungen im Rahmen eines „Joint Risk Assessment Decision“-Prozesses von einer Kapitallücke bei der Hypo-Alpe-Adria Bank International AG (HBInt) von rund EUR 1,5 Mrd. aus und hat die HBInt aufgefordert, diese Kapitallücke durch geeignete Maßnahmen zu schließen.

 

Vorstand und Aufsichtsrat der HBInt sehen im aktuell noch laufenden Verfahren den Betrag als deutlich geringer an und erwarten, diese Lücke im Laufe des nächsten Jahres durch eine deutliche Verkleinerung der Kreditinstitutsgruppe und Abbau von risk weighted assets aus eigener Kraft und ohne weitere staatliche Hilfe schließen zu können.

 

Zu 2.:

Die von Dr. Androsch geäußerten Verpflichtungen der HBInt, an ihre frühere Mehrheitseigentümerin Bayerische Landesbank (BLB) Ende 2013 rund EUR 3 Mrd. rückführen zu müssen, ergeben sich aus der Geschäftsbeziehung der HBInt vor der Notverstaatlichung am 14. Dezember 2009.


Im Zuge der unter dramatischen Umständen zum Schutz der österreichischen Volkswirtschaft erfolgten Verhandlungen mit den seinerzeitigen Eigentümern der HBInt musste die BLB sich gegenüber der HBInt und der Republik Österreich verpflichten, gekündigte Liquiditätslinien der HBInt wieder zur Verfügung zu stellen sowie Darlehensforderungen und Schuldverschreibungen in Höhe von EUR 2,6 Mrd., die alsbald zur Rückzahlung fällig gewesen wären, bis 31. Dezember 2013 in der HBInt zu belassen.

 

Im Rahmen des Liquiditätsmanagements der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) obliegt es den Organen der Bank, für die fristgerechte Tilgung dieser Verbindlichkeiten Sorge zu tragen.

 

Zu 3. und 8.:

Die Republik strebt im Wege der Finanzprokuratur im Rahmen des Projektes „CSI Hypo“ umfassende Untersuchungen von mutmaßlichen Korruptionsfällen im Umfeld der HGAA und vom Bereich „Liechtenstein“ an und erwartet sich dazu die Kooperation der Organe der HBInt.

 

Ergebnisse können zum gegenwärtigen Zeitprunkt aufgrund des Umfanges und der Mannigfaltigkeit der Untersuchungsgegenstände noch nicht namhaft gemacht werden.

 

Zu 4.:

Nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) obliegt es den Organen (Vorstand und Aufsichtsrat) der HBInt unter Einhaltung des Sorgfaltsmaßstabes des § 84 AktG das Wohl des Unternehmens zu fördern und die Interessen der Eigentümerin Republik Österreich bestmöglich zu wahren.

 

Soweit sogenannte Abbaumaßnahmen bei der HBInt wie beispielsweise Veräußerungen von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen durchgeführt werden, ist daher von den Organen der Bank nicht nur auf die Erzielung eines bestmöglichen Verkaufspreises zu achten, sondern auch sicherzustellen, dass keine Personen von diesen Maßnahmen profitieren, die in der Vergangenheit die Bank geschädigt haben.

 

Die Organe der Bank haben dem Bundesministerium für Finanzen berichtet, dass von diesen in den letzten Monaten Verkäufe von Immobilien wie beispielsweise das Schlosshotel Velden und ein Bürokomplex in Hamburg sowie Beteiligungen an Biogas-Anlagen und einer Versicherungsgesellschaft finalisiert wurden. Weiters werden gemäß Information der Bank


Immobilienverkäufe im größeren Ausmaß sowie die Veräußerung von rund 20 Beteiligungen im Jahr 2012 vorbereitet.

 

Zu 5.:

Mit den im Frühjahr 2011 in den Medien bekannt gewordenen Aufforderungsschreiben der Finanzprokuratur gegen die ehemaligen Aktionäre der HBInt vor dem Einstieg der BLB wurde von der Finanzprokuratur im Auftrag der HBInt ein Anspruch der Bank geltend gemacht und ist diese durch ihre Organe (Vorstand und Aufsichtsrat) alleine zur Entscheidung über eine gerichtliche Geltendmachung befugt.

 

Zu 6.:

Auf Grund der Initiative der Finanzprokuratur musste sich die Bank zu einer detaillierten und umfassenden Untersuchung der Geschäftstätigkeit unter der Mehrheitseigentümerin BLB verpflichten. Mittlerweile wurde von der Bank der Gerichtssachverständige Dr. Kleiner mit der Untersuchung und zusammenfassenden Beurteilung aller Geschäftsfälle, die in den Jahren 2007 bis 2009 für die Kreditinstitutsgruppe relevant waren, beauftragt. Von diesem Untersuchungsthema der „CSI Hypo“ ist auch der Gesamtsachverhalt samt Vorbereitungshandlungen, die zum sog. Einstieg der BLB bei der HBInt geführt haben, umfasst.

 

Zu 7.:

Diese Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.