9345/AB XXIV. GP
Eingelangt am
12.12.2011
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BM für Justiz
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BMJ-Pr7000/0257-Pr 1/2011 |
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Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9448/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gemeinsamer Obsorge im Lichte der Kündigung gemäß § 30 Abs 2 Z 6 MRG (Nichtbenützung der Wohnung)“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4 und 6:
Ich darf daran erinnern, dass die parlamentarische Interpellation der Kontrolle der Vollziehung dient. Ich bitte daher um Verständnis, dass es mir nicht zusteht, zu Rechtsfragen Stellung zu nehmen, die in einem offenbar anhängigen gerichtlichen Verfahren eine Rolle spielen können. Die Beurteilung der Fragen zu dem in der Anfrageeinleitung genannten Sachverhalt obliegt der unabhängigen Rechtsprechung, der ich nicht vorgreifen kann und darf.
Darüber hinaus betrifft das privatwirtschaftliche Handeln von Unternehmen (hier: eine vorzeitige Vertragsauflösung durch Aufkündigng eines Bestandverhältnisses) nicht meinen Vollziehungsbereich und ist daher der parlamentarischen Interpellation entzogen.
Zu 5 und 7:
An einer Reform des Familienrechts, insbesondere im Bereich der elterlichen Verantwortung und des Kontaktes zwischen Eltern und Kind, wird gearbeitet. Den Anfang eines breit angelegten Diskussionsprozesses bildete die vom österreichischen Parlament am 24. Juni 2010 abgehaltene Enquete, im Rahmen derer die Thematik unter Beiziehung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und der organisierten Zivilgesellschaft umfassend dargestellt und diskutiert wurde.
Weitere Anstöße für die Reform haben die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in den Fällen Zaunegger gegen Deutschland (EGMR 3.12.2009, BeschwNo 22028/04) und Sporer gegen Österreich (EGMR 3.2.2011, BeschwNo 35637/03) gebracht.
Ein vom Bundesministerium für Justiz einberufener Arbeitskreis ist bereits mehrmals zusammengetreten. In diesem Arbeitskreis werden mögliche Zielrichtungen von Gesetzesänderungen im Bereich der elterlichen Verantwortung und des Kontaktes zwischen Eltern und Kind zunächst auf breiter wissenschaftlicher, politischer und praxisbezogener Basis diskutiert. Neben Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Bundesministerien bringen sich Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Rechtsprechung sowie der beratenden und psychologischen Berufe ein. Zusätzlich nehmen auch Interessensvertreterinnen und Interessenvertreter der Mütter und der Väter an diesen Sitzungen teil.
Wien, . Dezember 2011
Dr. Beatrix Karl