9350/AB XXIV. GP
Eingelangt am
13.12.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0206-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9466/J vom 13. Oktober 2011 der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Gemeinnützigkeit sind in den §§ 34 ff Bundesabgabenordnung festgelegt. Sind diese erfüllt, liegt per Gesetz Gemeinnützigkeit vor. Als Folge dessen treten die steuerlichen Rechtsfolgen (z.B. Steuerbefreiung in der Körperschaftsteuer gemäß § 5 Z 6 KStG) zwingend ein.
Zu 4. bis 8.:
Eine Beantwortung dieser Fragestellungen kann nicht erfolgen, weil es sich hierbei um Fragen zu den steuerlichen Verhältnissen konkreter Steuerpflichtiger handelt. Fragen zu steuerlichen Verhältnissen konkreter Steuerpflichtiger können jedoch auf Grund der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Bundesabgabenordnung nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen