9355/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

              

GZ: BMI-LR2220/1034-I/1/c/2011

Wien, am       . Dezember 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 13.Oktober 2011 unter der Zahl 9458/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verletzung in Ausübung des Dienstes“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 sowie 8 bis 12:

 

Jahr

Anzahl der im Dienst verletzten Exekutivbeamtinnen und -beamten

davon Verletzung durch Fremdeinwirkung

leicht

schwer

gesamt

leicht

schwer

gesamt

2010

1.996

221

2.217

866

53

919

2011 (bis einschl. 3.Quartal)

1.470

177

1.647

680

64

744

 

Statistisch erfasst wird der Grad der Verletzung und nicht deren Art, ein unmittelbar daraus resultierender Krankenstand oder andere gesundheitliche Dauerfolgen.


Zu den Fragen 4 bis 6:

Angaben zu Verursachern bzw. Tätern werden dem Bundesministerium für Inneres nur be-kannt, wenn die betroffenen Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen Antrag nach dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz 1992 (WHG) bzw. nach § 83c Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zu stellen. Aus diesem Grund werden in diesem Zusammenhang auch keine Statistiken über tatsächliche Festnahmen bzw. Anzeigen auf freiem Fuß geführt.

 

Eine abschließende Beantwortung im Sinne der Anfrage ist daher nicht möglich.

 

Zu Frage 7:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Leistungen dieser Art fallen dem Grunde und der Höhe nach in die Zuständigkeit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Im Bundesministerium für Inneres werden dazu keine Aufzeichnungen geführt.