9355/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.12.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1034-I/1/c/2011
Wien, am . Dezember 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 13.Oktober 2011 unter der Zahl 9458/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verletzung in Ausübung des Dienstes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 sowie 8 bis 12:
|
Jahr |
Anzahl der im Dienst verletzten Exekutivbeamtinnen und -beamten |
davon Verletzung durch Fremdeinwirkung |
||||
|
leicht |
schwer |
gesamt |
leicht |
schwer |
gesamt |
|
|
2010 |
1.996 |
221 |
2.217 |
866 |
53 |
919 |
|
2011 (bis einschl. 3.Quartal) |
1.470 |
177 |
1.647 |
680 |
64 |
744 |
Statistisch erfasst wird der Grad der Verletzung und nicht deren Art, ein unmittelbar daraus resultierender Krankenstand oder andere gesundheitliche Dauerfolgen.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Angaben zu Verursachern bzw. Tätern werden dem Bundesministerium für Inneres nur be-kannt, wenn die betroffenen Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen Antrag nach dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz 1992 (WHG) bzw. nach § 83c Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zu stellen. Aus diesem Grund werden in diesem Zusammenhang auch keine Statistiken über tatsächliche Festnahmen bzw. Anzeigen auf freiem Fuß geführt.
Eine abschließende Beantwortung im Sinne der Anfrage ist daher nicht möglich.
Zu Frage 7:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 13 und 14:
Leistungen dieser Art fallen dem Grunde und der Höhe nach in die Zuständigkeit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Im Bundesministerium für Inneres werden dazu keine Aufzeichnungen geführt.