9358/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.12.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.ª Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1035-II/10/a/2011
Wien, am . Dezember 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Lausch, Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 13. Oktober 2011 unter der Zahl 9469/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „grenzüberschreitende Polizeiarbeit“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Derartige Statistiken werden nicht geführt. Es darf um Verständnis dafür gebeten werden, dass auf Grund des erforderlichen unverhältnismäßigen Ressourceneinsatzes eine anfragebezogene retrospektive manuelle Auswertung nicht erfolgt.
Neben zahlreichen direkten Anfragen und Abklärungen im Wege des Polizeikooperationszentrums Drasenhofen sowie der weiteren bestehenden Polizeikooperationszentren tragen vor allem Fälle der Amtshilfe und gemeinsame Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen zur Unterstützung aller Sicherheitsdienststellen in ganz Österreich bei der Klärung von grenzüberschreitenden Delikten, insbesondere im Bereich der Eigentumskriminalität bei.
Zu Frage 2:
Bilaterale Polizeikooperationszentren bestehen neben Tschechien mit der Slowakei und Ungarn. Trilaterale Polizeikooperationszentren bestehen mit Slowenien/Italien, sowie mit Schweiz/Liechtenstein. Ein quattrolaterales Polizeikooperationszentrum besteht mit Slowenien/Ungarn/Kroatien.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat in den polizeilichen Strategien des Innenministeriums eine sehr hohe Bedeutung und wird laufend den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die weitere Entwicklung wird sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den zur Verfügung stehenden Ressourcen sowohl in Österreich als auch in den Partnerländern orientieren.
Zu Frage 7:
Im Zusammenhang mit den eingerichteten Polizeikooperationszentren wurden insgesamt 82 Planstellen systemisiert.