9359/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.ª  Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-VA1800/0114-III/3/2011

Wien, am        . Dezember  2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 13. Oktober 2011 unter der Zahl 9471/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Strafregister: Austausch von Informationen 2009 und 2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf die Tätigkeit des Strafregisteramtes der Bundespolizeidirektion Wien, das von Österreich als Zentralbehörde gemäß Artikel 1 des im Amtsblatt L 322 veröffentlichten Ratsbeschlusses benannt wurde. Aussagen zu den im direkten Verkehr zwischen den Justizbehörden gestellten Ersuchen und erteilten Auskünften fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


Zu den Fragen 1 und 2:

Im Jahr 2009 wurden aus dem Ausland 1.853 Anfragen und im Jahr 2010 2.179 Anfragen um Übermittlung einer Strafregisterauskunft an das Strafregisteramt herangetragen. Eine Aufschlüsselung nach EU-Mitgliedstaaten und anderen Staaten ist nicht möglich, da keine entsprechenden Statistiken geführt werden.

 

Zu Frage 3:

Die Kontrolle der Verwendung der übermittelten Daten im Ausland obliegt den Behörden des jeweiligen Staates.

 

Zu den Fragen 4 und 6:

Das Strafregisteramt hat im Jahr 2009 816 und im Jahr 2010 1114 Ersuchen um Übermittlung einer Strafregisterauskunft an Zentralstellen anderer Mitgliedstaaten der EU gerichtet. Eine Aufschlüsselung nach den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ist nicht möglich, da keine entsprechenden Statistiken geführt werden.

 

Zu Frage 5:

Nein.

 

Zu Frage 7:

Die Vorarbeiten zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse (2009/315/JI und 2009/316/JI) sind derzeit noch im Gange.