9365/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.500/0008-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . Dezember 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 13. Oktober 2011 unter der Nr. 9463/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen durch die ASFINAG entlang der Westautobahn in Salzburg gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Ø  Ist in den nächsten zwei Jahren die Errichtung von neuen Lärmschutzmaßnahmen entlang der Westautobahn zwischen Salzburg Nord und Salzburg Mitte in der Stadt Salzburg geplant?

1.1.        Wenn ja, wo und wann soll das geschehen und wie hoch werden die Kosten sein?

1.2.        Wenn nein, warum nicht?

Ø  Sind in den nächsten zwei Jahren generell neue Lärmschutzmaßnahmen entlang der Westautobahn zwischen Salzburg Nord und Salzburg Mitte in der Stadt Salzburg vorgesehen?

3.1. Wenn ja, wo, wie sehen diese aus und wie viel werden sie kosten?

3.2. Wenn nein, warum nicht?


Seitens der ASFINAG ist die Errichtung folgender neuer Lärmschutzmaßnahmen geplant:

 

·         entlang der Richtungsfahrbahn München von km 290,15 (Brücke Lokalbahn) bis km 290,70 (ASt. Messezentrum) und

·         entlang der Richtungsfahrbahn Wien von km 290,75 bis km 288,90.

 

Eine Realisierung dieser Lärmschutzmaßnahmen ist für das Jahr 2013 geplant. Die geschätzten Baukosten betragen 1,76 Mio. €.

 

 

Zu Frage 2:

Ø  Ist in den nächsten zwei Jahren die Erneuerung der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen entlang der Westautobahn zwischen Salzburg Nord und Salzburg Mitte in der Stadt Salzburg geplant?

2.1. Wenn ja, wo und wann soll das geschehen und wie hoch werden die Kosten sein?

2.2. Wenn nein, warum nicht?

 

In den genannten Abschnitten werden im Zuge des Neubaus der Lärmschutzmaßnahmen die bestehenden Lärmschutzwände ausgetauscht. Generell werden bestehende Lärmschutzmaßnahmen periodisch auf ihren Erhaltungszustand überprüft und, falls erforderlich, ausgetauscht.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Um welche „Dienstanweisung“ aus dem Verkehrsministerium handelt es sich, die laut ASFINAG einer Aufstockung der Lärmschutzwand entgegen steht?

 

 

Grundlage für die Planung und Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen seitens der ASFINAG ist die „Dienstanweisung für Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen)“ in der geltenden Fassung (derzeit Jänner 2011) des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Planen Sie die „Dienstanweisung“, die eine Aufstockung der Lärmschutzwand verhindert, zu ändern?

5.1. Wenn ja, wann soll dies geschehen und welchen Inhalt soll die neue Anweisung     haben?

5.2. Wenn nein, warum nicht?

 

 

Die Dienstanweisung gewährleistet ein objektives, einheitliches und hohes Schutzniveau für alle Anrainer von Autobahnen und Schnellstraßen in ganz Österreich. Sie stellt zudem die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen sicher. Für darüber hinausgehende Wünsche der Anrainer/innen besteht die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung. Eine Überarbeitung der Dienstanweisung ist derzeit nicht geplant.


Zu Frage 6:

Ø  Wurden in den vergangenen zwei Jahren Lärmmessungen sowie Verkehrszählungen entlang der Westautobahn zwischen Salzburg Nord und Salzburg Mitte in der Stadt Salzburg durchgeführt?

6.1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6.2. Wenn nein, ist eine Lärmmessung sowie eine Verkehrszählung innerhalb des nächsten  Jahres geplant?

 

Für die Bearbeitung der Detaillärmschutzuntersuchung wurden seitens der ASFINAG im Oktober 2008 Lärmmessungen durchgeführt. Die ASFINAG betreibt über Ihr gesamtes Streckennetz Dauerzählstellen, durch die die Verkehrsstärken laufend erfasst und aufgezeichnet werden. Projektbezogene zusätzliche Verkehrszählungen wurden nicht durchgeführt.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  Wie bewerten Sie generell die Forderung der Anrainer entlang der Westautobahn zwischen Salzburg Nord und Salzburg Mitte in der Stadt Salzburg?

 

In der Dienstanweisung ist geregelt, dass bei Überschreitung von Grenzwerten der Einsatz von aktiven und/oder passiven Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen ist, soweit diese technisch durchführbar und im Hinblick auf den erzielbaren Zweck mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können. Darüber hinaus gehende Lösungen werden seitens der ASFINAG mit entsprechenden Kostenbeteiligungen der Begünstigten verknüpft.