9366/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.12.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 12. Dezember 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0326-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9457/J betreffend "Familie & Beruf Management GmbH", welche die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen am 13. Oktober 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Familie & Beruf Management GmbH (FBG) setzt ihr Arbeitsprogramm mit dem Ziel der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf effizient und erfolgreich um. So wurde etwa der Bundeswettbewerb "Frauen- und familienfreundlichster Betrieb" zum Staatspreis Familienfreundlichster Betrieb aufgewertet, das Audit hochschuleundfamilie neu eingeführt, das Audit pflegeundfamilie neu entwickelt und derzeit in einer Pilotphase getestet und das Audit familienfreundlichegemeinde in Kooperation mit dem Gemeindebund österreichweit verbreitet.
Antwort zu den Punkten 2 und 23 der Anfrage:
Die FBG erhält seit ihrem Bestehen jährlich € 523.000,- zur Deckung der administrativen Kosten sowie € 2.140.000,- zur Durchführung von operationellen Aufgaben. Diese Summen sind auch weiterhin vorgesehen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich im Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft "Familie & Beruf Management GmbH" (BGBl. I Nr. 3/2006 idgF).
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
In den kommenden Jahren sollen ein weiterer Ausbau und eine Verbreiterung der bestehenden Angebote, die Entwicklung neuer Produkte und Instrumente und deren österreichweite Verbreitung erfolgen.
Antwort zu den Punkten 4, 10 und 44 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage:
Die Ausschreibung diente der Suche nach einer neuen Geschäftsführung, für die insgesamt 21 Bewerbungen einlangten. Fünf Bewerber/innen wurden zu einem Hearing eingeladen. Mit Wirksamkeit vom 5.10.2011 konnte die neue Geschäftsführerin bestellt werden.
Für den Ablauf des Auswahlverfahrens wurde die Egon Zehnder International GmbH beratend hinzugezogen. Weiters wurde für die Hearings ein standardisierter Bewertungsbogen zur Anwendung gebracht.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Grundlage der Tätigkeit der FBG ist das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft " Familie & Beruf Management GmbH" (BGBl. I Nr. 3/2006 idgF). Die Aufgaben der Familie & Beruf Management GmbH - Stichwort: Vereinbarkeit Familie und Beruf - sind im Regierungsprogramm enthalten.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:
Der neue Geschäftsführungsvertrag liegt gehaltsmäßig um etwa 20% unter dem Niveau des bisherigen Vertrages. Grundsätzlich werden nur noch unbefristete Dienstverträge mit deutlich unter dem bisherigen Niveau liegenden Gehältern abgeschlossen. Detaillierteren Angaben steht der Datenschutz entgegen.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Der Aufsichtsrat setzt sich wie bisher aus folgenden Personen zusammen:
· Mag. Regina Hartweg-Weiss, BMWFJ (Vorsitz)
· Mag. Maria Ulmer, BMWFJ (Stv. Vorsitzende)
· Mag. Elisabeth Graf-Pasecky MBA, Bundeskanzleramt
· Ing. Manfred Kornfehl, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Antwort zu den Punkten 15 bis 17 der Anfrage:
Die Vorbereitungen für die Installierung des Beirates sind im Gange; seine Errichtung wird wie in § 6 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft "Familie & Beruf Management GmbH" vorgesehen erfolgen.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Die frühere Geschäftsführerin der FBG hat seitens meines Ressorts keine Aufträge für das Halten von Vorträgen erhalten.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Dazu ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5402/J zu verweisen.
Antwort zu den Punkten 20 bis 22 der Anfrage:
Diese Fragen stellen als Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung der FBG keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend dar.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Wie in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Bundesgesetz betreffend die Errichtung der Familie & Beruf Management GmbH, (1070 d. B., XXII.GP) festgehalten, erhält das Österreichische Institut für Familienforschung jährlich € 700.000,-- als Basisförderung. Auch für 2012 ist eine entsprechende Dotierung vorgesehen.
Antwort zu den Punkten 25, 26, 28, 29, 31, 32, 33 und 37 bis 41 der Anfrage:
Unbeschadet dessen, dass es sich hierbei um Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung der FBG handelt, die daher nicht dem Interpellationsrecht unterliegen, ist festzuhalten, dass diese Fragen ein laufendes Verfahren betreffen.
Antwort zu den Punkten 27 und 30 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu den Punkten 34 und 35 der Anfrage:
Unbeschadet dessen, dass diese Fragen Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung der FBG betreffen und daher nicht dem Interpellationsrecht unterliegen, ist festzuhalten, dass Forderungen in substantieller Höhe, die sich gegen den Staat oder ausgegliederte Gesellschaften richten, im ordentlichen Rechtsweg überprüfen zu lassen sind, sofern aus Sicht der öffentlichen Hand die Forderung zu Unrecht besteht. Ein leichtfertiger Verzicht auf den Rechtsweg ist im Hinblick auf die Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung nicht zu verantworten.
Antwort zu Punkt 36 der Anfrage:
Rücklagen wurden keine gebildet. Die Gesellschaft hat jedoch eine gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB) vorgesehene Rückstellung in der erforderlichen Höhe gebildet.
Antwort zu Punkt 42 der Anfrage:
Weitere Mobbingfälle sind nicht anhängig.
Antwort zu Punkt 43 der Anfrage:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann diese Frage nicht beantwortet werden. Unabhängig davon handelt es sich um eine Angelegenheit der operativen Geschäftsführung der FBG.
Antwort zu Punkt 45 der Anfrage:
Das Thema "Mobbing" wird im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Rahmen der Führungskräfteausbildung "Advanced Leadership" behandelt.
Alle leitenden Bediensteten sind im Rahmen der Fürsorgepflicht dienstlich verpflichtet, Mobbing in ihrem Wirkungsbereich zu verhindern.
Für Fragen und als Ansprechperson zum Thema "Mobbing" steht die gemäß Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) bestellte Gleichbehandlungsbeauftragte zur Verfügung.