9368/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
|
BMJ-Pr7000/0259-Pr 1/2011 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9459/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „§ 107a StGB“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die rechtskräftigen Verurteilungen wegen § 107a StGB sowie die verhängten Strafen können bis zum Jahr 2010 der angeschlossenen Auswertung der Gerichtlichen Kriminalstatistik der Statistik Austria entnommen werden. Eine geografische Gliederung nach politischen Bezirken ist nicht möglich; es wurde daher nach Landesgerichtssprengeln ausgewertet.
Für das Jahr 2011 liegt die Gerichtliche Kriminalstatistik noch nicht vor; ich habe daher eine Auswertung nach der Verfahrensautomation Justiz für das laufende Jahr 2011 vornehmen lassen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass in der Auswertung der Verfahrensautomation Justiz auch Verurteilungen enthalten sind, die nicht rechtskräftig sind.
Wien, . Dezember 2011
Dr. Beatrix Karl
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.