9368/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0259-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9459/J-NR/2011

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „§ 107a StGB“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die rechtskräftigen Verurteilungen wegen § 107a StGB sowie die verhängten Strafen können bis zum Jahr 2010 der angeschlossenen Auswertung der Gerichtlichen Kriminalstatistik der Statistik Austria entnommen werden. Eine geografische Gliederung nach politischen Bezirken ist nicht möglich; es wurde daher nach Landesgerichtssprengeln ausgewertet.

Für das Jahr 2011 liegt die Gerichtliche Kriminalstatistik noch nicht vor; ich habe daher eine Auswertung nach der Verfahrensautomation Justiz für das laufende Jahr 2011 vornehmen lassen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass in der Auswertung der Verfahrensautomation Justiz auch Verurteilungen enthalten sind, die nicht rechtskräftig sind.

 

 

Wien,     . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.