9375/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.290/0110-I/4/2011                                     Wien, am         . Dezember 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Oktober 2011 unter der Nr. 9498/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend öffentliche Aufwendungen für Integration gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Was unternimmt Ihr Ressort um Fremde zu integrieren?

 

Die Thematisierung von Benachteilungen von Frauen und die Wahrnehmung der Hürden, mit denen Frauen allgemein, insbesondere aber auch Migrantinnen konfron­tiert sind, sowie der Gewaltschutz gehören zum Aufgabenbereich meines Ressorts.

 

Daher wurden von mir gerade diese Themen in den Nationalen Aktionsplan Integration http://www.integration.at/­integration_in_oesterreich/­nationaler_akti­onsplan/Bericht_zum_Nationalen_Aktionsplan.pdf eingebracht, welcher unter der Federführung des Bundesministeriums für Inneres erstellt wurde. Die Bilanz meiner bisherigen Maßnahmen findet sich unter

http://www.integration.at/fileadmin/Staatssekretariat/4-Download/Bilanz_bisheri­ger_Maßnahmen.pdf

 

Aus Anlass der grundsätzlichen Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes mit 1. Mai 2011 für Bürgerinnen und Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slo­wakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn sowie ab 1. Jänner 2014 für Bürgerinnen und Bürger aus Bulgarien und Rumänien soll die Rechtslage betref­fend die Beschäftigung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft im Bundesdienst einer Klärung unterzogen werden, die in erster Linie der Vereinfachung ihrer Handhabung durch die Dienstbehörden und Personalstellen des Bundes dient.

 

In jenen Bereichen des Bundesdienstes, in denen eine Beschäftigung nicht öster­reichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vorbehalten ist, können bereits jetzt Personen, welche die Staatsangehörigkeit eines Landes innehaben, dessen Angehörigen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäi­schen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie ös­terreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (Inländerinnen und Inländern), beschäftigt werden. Der Begriff „Staatsvertrag im Rahmen der europäischen Integra­tion“ ist dabei weit auszulegen und umfasst nicht nur die primärrechtliche Arbeitneh­merfreizügigkeit, sondern auch die einschlägigen Richtlinien, welche Regelungen über den Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige enthalten. Daher kön­nen neben Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, Islands, Liech­tensteins und Norwegens auch Drittstaatsangehörige auf der Grundlage verschiede­ner europäischer Rechtsakte (z.B. Assoziierungsabkommen vom 29.12.1964, 1229/ 1964 mit der Türkei und Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980, Statusrichtlinie 2004/83/ EG, Dauer-aufenthaltsrichtlinie 2003/109/EG, Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG, etc.) im nicht vorbehaltenen Bereich beschäftigt werden.

 

Die derzeitige Rechtslage im Dienstrecht des Bundes hat jedoch im Falle der (erfolg­reichen) Bewerbung eines Drittstaatsangehörigen komplexe Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht durch die Dienstbehörde bzw. Personalstelle zur Folge, die im Wesentlichen bereits durch die zuständigen Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden durchgeführt wurden und außerdem durch die Notwendigkeit einer europarechtskonformen Interpretation der einschlägigen dienstrechtlichen Regelungen zusätzlich erschwert werden.

 

Daher sollen die dienstrechtlichen Ernennungs- bzw. Aufnahmeerfordernisse in der Dienstrechts-Novelle 2011 dahin gehend angepasst werden, dass eine Beschäfti­gung im nicht vorbehaltenen Bereich all jener Personen möglich ist, die bereits vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt genießen, unabhängig von ihrer Staats­bürgerschaft oder der Art ihres Aufenthaltstitels.

 

Durch diese Maßnahme soll die Aufnahme geeigneter Bediensteter ohne österreichi­sche Staatsbürgerschaft durch die Dienstbehörden bzw. Personalstellen des Bundes erleichtert und bestehende rechtliche Hürden hinsichtlich des Zugangs von Migran­tinnen und Migranten abgebaut werden.

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie hoch waren die Ausgaben Ihres Ressorts für Projekte zur Unterstützung der Integration Fremder im Jahr 2010? (aufgegliedert auf „Projekte“)

 

Die mit meinen Budgetmitteln unterstützten Frauen- und Mädchenberatungseinrich­tungen setzen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen. Die­se Einrichtungen stehen grundsätzlich auch Frauen und Mädchen mit Migrationshin­tergrund zur Verfügung, beispielsweise, wenn diese sich in schwierigen sozialen Le­bensumständen befinden oder Gewalt erfahren mussten. Weitere Schwerpunkte sind Empowerment, Beratung für den beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg, Höherqualifizierung, Bildung und Qualifika­tion, insbesondere hinsichtlich neuer Technologien, Beratung zu sozialen, rechtlichen und familiären Fragen sowie Gesundheitsprävention.

Zur Unterstützung der jeweiligen Projekte und Einrichtungen wurden im Jahr 2010 Fördermittel von rund € 1.100.000,-- zur Verfügung gestellt.

 


Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Unterstützt Ihr Ressort finanziell oder personell im Jahr 2010 Firmen, Gesell­schaften, Vereine, NGOs, etc. welche Deutschkurse für Fremde anbieten, bzw. angeboten haben?

Ø  Wenn ja, welche und in welcher Höhe, bzw. mit welchem personellen Aufwand? (aufgegliedert Vereine, Gesellschaften, Firmen, NGOs, etc.)

 

Wie oben ausgeführt werden aus meinen Förderbudgetmitteln vorwiegend Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen unterstützt, die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen setzten; darunter fallen insbesondere frauenspezifische Be­ratungen im psychosozialen Bereich.

 

Die Finanzierung von Deutsch- und/oder Alphabetisierungskursen ressortiert im Bun­desministerium für Inneres, wofür auch entsprechende Förderungsmaßnahmen vor­gesehen sind. Aufgrund der Ressortunzuständigkeit wurde im Jahr 2010 lediglich in einem Fall ein Deutsch- und Alphabetisierungskurs finanziell unterstützt.

Es handelt sich um die einmalige Unterstützung eines Deutsch- und Alphabetisie­rungskurses des Vereines Begegnung – arcobaleno, Linz, OÖ, in Höhe von € 5.000,-

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen