9376/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9550/J der Abgeordneten Dr.in Susanne Winter und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Zunächst muss angemerkt werden, dass aufgrund der siebenjährigen Aufbewahrungsfrist für Verrechnungsunterlagen bzw. Verrechnungsaufschreibungen nicht über den gesamten nachgefragten Zeitraum Auskunft gegeben werden kann.

Im Zeitraum seit 1. Jänner 2005 hat folgende Geschäftsbeziehung bestanden: Im Jahr 2010 gab es einen Auftrag an die Ketchum Publico GmbH. Inhalt dieses Auftrags war die Recherche und Erstellung von zwei Redemanuskripten für mich zu den Themen „Jahr der Armut“ und „EU 2020“. Das Auftragsentgelt betrug  2.400 €.

Fragen 5 und 6:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Bundesministeriums, zumal ich keinen Einfluss darauf habe, durch wen sich andere juristische Personen oder Privatpersonen vertreten oder beraten lassen.