9377/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

GZ: BMG-11001/0304-I/A/15/2011

Wien, am  15. Dezember 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 9591/J der Abgeordneten August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur gegenständlichen Anfrage halte ich einleitend fest, dass die meisten Fragen in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, an den eine gleichlautende Anfrage gestellt wurde, bzw. den der Bundesländer fallen und daher auch nur von diesen Stellen beantwortet werden können. Mein Kompetenzbereich ist lediglich von den Fragen 14 bis 17 sowie 45 und 46 berührt, zu denen ich Folgendes ausführe:


 

Fragen 14 bis 17 sowie 45 und 46:

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat im September 2011 eine vorläufige Abrechnung über die Gebarung der Krankenversicherung der Mindestsicherungsbezieher/innen für das Geschäftsjahr 2010 vorgelegt.

 

Ich habe die fachlich zuständige Prüfabteilung meines Ressorts beauftragt, diese Abrechnungen einer eingehenden Überprüfung in Form einer Einschau bei der Wiener Gebietskrankenkasse und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse zu unterziehen. Da diese Prüfverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen sind, kann ich zu den gewünschten Daten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine gültige Aussage machen.