9378/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1089-II/BK/1.6/2011

Wien, am      . Dezember 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 18. Oktober 2011 unter der Zahl 9483/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „ Kriminalitätsprävention in Österreich “ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Bundesministerium für Inneres ist im Bundeskriminalamt das Büro II/BK/1.6 eingerichtet, dem die zentrale Steuerung und Koordinierung der Präventionstätigkeiten in Österreich obliegt. In den Bundesländern ist bei den Landeskriminalämtern der Assistenzbereich Kriminalprävention eingerichtet. Weiters verrichten auf den einzelnen Polizeiinspektionen österreichweit für die Kriminalprävention besonders ausgebildete Bedienstete ihren Polizeidienst.

 

Die Bediensteten des Bundeskriminalamtes des Büros II/BK/1.6, des Assistenzbereiches Kriminalprävention und die besonders ausgebildeten Bediensteten auf einzelnen Polizei-inspektionen verfügen in aller Regel neben der polizeilichen Grundausbildung zusätzlich über kriminalpräventive Spezialausbildungen, die durch laufende Schulungen erworben wurden.


Zu Frage 2:

Auf die Beantwortung der Frage 7 der parlamentarischen Anfrage 3074/J vom 25. Mai 2005 (3010/AB XXII. GP) darf verwiesen werden.

 

Zu Frage 3:

Dem Präventionsbeirat gehören Mitglieder aus folgenden Behörden und NGOs an:

 

 

Zu Frage 4:

 

Landeskriminalamt

Polizeiinspektionen

Summe

Burgenland

2

34

36

Kärnten

2

44

46

Niederösterreich

4

174

178

Oberösterreich

6

163

169

Salzburg

3

32

35

Steiermark

4

96

100

Tirol

5

32

37

Vorarlberg

2

73

75

Wien

38

150

188

 

Zu Frage 5:

Schwerpunkte der Kriminalprävention sind vor allem Jugendgewaltprävention, Eigentums-prävention, Sucht- und Sexualdeliktsprävention, Gewaltprävention, insbesondere Gewalt in der Privatsphäre sowie gezielte und individuelle Hilfestellungen speziell für Seniorinnen und Senioren. Dabei werden schwerpunktmäßig durch Informationskampagnen, die Zurver-


fügungstellung von spezifischen Informationsfoldern sowie durch Auftritte der Kriminal-prävention bei diversen Messen entsprechend zielgerichtete Informations- und Beratungs-dienste geleistet.

 

Schließlich finden laufend Kooperationen unter anderem mit der Wirtschaftskammer Österreich (z.B. zum Thema Bankensicherheit) und einer Vielzahl von lokalen und überregionalen Behörden, Stellen und Organisationen zum Zweck der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen statt.

 

Zu Frage 6:

Technische Ausrüstungsgegenstände wie Beamer und Laptop stehen bei Vortragstätigkeiten für die Bediensteten der Kriminalprävention zur Verfügung. 

 

Zu den Fragen 7 und 8:

In den Budgetansätzen des Bundesministeriums für Inneres sind folgende Sachmittel für die Kriminalprävention vorgesehen:

2011:  EURO 4.141 000,  das sind ca. 0,58 % des Gesamtbudgets;

2012:  EURO 4.078 000,  das sind ca. 0,57 % des Gesamtbudgets.

 

Diese Budgetmittel werden für bundesweit einheitliche Präventionsinitiativen sowie Informationstätigkeiten der örtlichen Kriminalpräventionsstellen der Polizei ausgegeben. Überdies private Opferschutzeinrichtungen sowie  lokale Projekten der Kriminalprävention gefördert.

 

Das Engagement des Bundesministeriums für Inneres im Rahmen der Kriminalprävention lässt sich aber nicht nur in Budgetzahlen ausdrücken. Jede Exekutivbeamtin und jeder Exekutivbeamter übt im Rahmen der beruflichen Tätigkeit täglich Präventionsarbeit aus.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Die Aktivitäten für die Prävention im Bereich der Jugend- oder Eigentumskriminalität können budgetmäßig nicht beziffert werden, zumal in der Praxis oft mit einer Präventionsmaßnahme mehrere Präventionsbereiche abgedeckt werden; auch sind die unterschiedlichen Prä-ventionsbereiche im Budget nicht getrennt ausgewiesen.

 

 

 

 

 


Zu Frage 13:

Es darf auf die Beantwortung der Frage 3 der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 3074/J vom 25. Mai 2005 (3010/AB XXII. GP) verwiesen werden.

 

Zu Frage 14:

Derzeit laufen folgende Präventionsprojekte mit österreichweitem Bezug:

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Da Kriminalprävention von einer Vielzahl an Beamten und Experten in meinem Ressort umgesetzt wird, hat das Bundesministerium für Inneres in den vergangenen 3 Jahren von zahlreichen Präventionsprojekten, die von privaten Initiatoren ausgearbeitet worden sind, Kenntnis erlangt. In vielen Fällen kam es zu einer Kooperation durch eine finanzielle Unterstützung oder durch die Bereitstellung von Fachwissen.

 

Eine darüber hinausgehende Beantwortung dieser Frage kann in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen.