9379/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.ª Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1139-II/10/a/2011

Wien, am      . Dezember 2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Gabriele Moser, Freundinnen und Freunde haben am 18. Oktober 2011 unter der Zahl 9486/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schwerpunktaktion Radfahrer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Bei der in der Anfrage als „Schwerpunktaktion Radfahrer“ bezeichneten Überwachung handelt es sich um die Erfüllung laufender verkehrspolizeilicher, örtlich begrenzter Aufträge an die Bundespolizei, für die mangels Angabe eines konkreten Zeitraumes keine Daten genannt werden können. Diese Aufgabenerfüllung der Bundespolizei betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres (vgl. Art. 11 Abs. 1 Z 4 B-VG).

 

Zu Frage 5:

In der österreichischen Verkehrsunfallstatistik wird die Personengruppe der „Touristen“ nicht gesondert statistisch erfasst. Sämtliche statistische Daten beziehen sich ausschließlich auf die Beteiligung an Verkehrsunfällen. Über die konkrete Verschuldensfrage beziehungsweise das Verursachen von Unfällen wird keine Aussage getroffen.


Zu den Fragen 6 bis 10:

Derartige Statistiken werden vom Bundesministerium für Inneres nicht geführt. Es darf auf die Website der Bundesanstalt Statistik Austria verwiesen werden.

 

Zu Frage 11:

Derartige Statistiken werden vom Bundesministerium für Inneres nicht geführt. Die vom Bundesministerium für Inneres geführte Statistik über Verkehrsunfälle mit Todesfolge gibt lediglich über die vermutliche Hauptunfallursache und nicht über das Verschulden Auskunft.

 

Zu den Fragen 12 bis 14:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 15:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Dem Bundesministerium für Inneres liegen keine internationalen Erfahrungswerte über Fahrradkennzeichen vor.

 

Zu Frage 18:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 21:

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass mangels Determiniertheit der Frage eine Beantwortung nicht möglich ist.

 

Zu Frage 22:

Für 2012 ist eine punktuelle Ausweitung des uniformierten Fahrraddienstes geplant.