9380/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.12.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0112-I/4/2011 |
Wien, am . Dezember 2011 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Marek, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Oktober 2011 unter der Nr. 9595/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gehaltsrechner für unselbständige Beschäftige gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, sowie 11 bis 15:
Ø
Eine Mitarbeiterin Ihres Ministeriums hat im
Gleichbehandlungsausschuss am 13.10.2011 angegeben, dass Mails und Anfragen
bezüglich Mindestlöhne usw. an Sozialpartnerorganisationen
weitergeleitet werden.
Wie viele Mails/Anfragen wurden bis dato an Sozialpartner weitergeleitet?
Ø Wie viele Rückmeldungen bzw. Fragen zu diesem Thema sind in Ihrem Haus bereits eingegangen?
Ø
Werden Sie hier Veränderungen im Sinne
von stärkerer Differenzierung vornehmen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Ø
Ist eine Evaluierung des Gehaltsrechners
geplant?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Ø
Was passiert mit den Ergebnissen dieser
Evaluierung?
Werden diese dem Parlament präsentiert?
Wenn nein, warum nicht?
Ø Wie viele kritische Rückmeldungen und mit welchen Kritikpunkten haben Sie bis dato zum Gehaltsrechner bzw. einzelnen Features erhalten?
Bis 8.11.2011 wurden rund 200 Anfragen zum Gehaltsrechner bearbeitet, wobei sich rund ein Drittel der Personen (Frauen und Männer) kritisch mit dem Gehaltsrechner auseinandergesetzt haben. Hinterfragt wurde vor allem, warum eine Durchrechnung in manchen Branchen eine Einkommensdifferenz gegenüber dem De-Facto-Verdienst ergibt. Bei Fragen die sich auf einen konkreten Entgeltanspruch oder einen Kollektivvertrag beziehen wurde an die Interessenvertretungen verwiesen. Es wurden keine Mails direkt weitergeleitet.
Eine Evaluierung des Gehaltsrechners wird im Rahmen eines Daten-Updates gemeinsam mit dem Projektpartner Statistik Austria vorzunehmen sein. Grundsätzlich ist ein Datenupdate alle 2 Jahre, vorbehaltlich der budgetären Deckung, vorgesehen. Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge werden zu gegebenem Zeitpunkt in die Evaluierung einfließen.
Zu den Fragen 2 bis 6:
Ø
Beim Gehaltsrechner sind keine
KV-Mindestentgelte berücksichtigt bzw. zur Information hinterlegt.
Dies sollte eine absolute Mindestanforderung sein, zumal ja in den
Stelleninseraten die KV-Mindestentgelte anzugeben sind. Ist sichergestellt,
dass keine Berechnung eines Gehaltes einen Wert unter einem KV-Mindestgehalt
auswirft?
Wenn nein, warum nicht?
Ø
Sie haben im Gleichbehandlungsausschuss am
13.10.2011 gesagt, dass es Ihnen nicht möglich war, eine Liste der
Mindestlöhne aller KV’s zu erhalten.
Haben Sie den Österreichischen
Gewerkschaftsbund um Übermittlung einer Gesamtliste der
Mindestlöhne aller KV’s ersucht?
Wenn ja, was war die Begründung für die Nichtübermittlung der
Informationen?
Wenn nein, warum nicht?
Ø
Haben Sie die Arbeiterkammer um
Übermittlung einer Gesamtliste der Mindestlöhne aller KV’s
ersucht?
Wenn ja, was war die Begründung für die Nichtübermittlung der
Informationen?
Wenn nein, warum nicht?
Ø
Haben Sie die Wirtschaftskammer um
Übermittlung einer Gesamtliste der Mindestlöhne aller KV’s
ersucht?
Wenn ja, was war die Begründung für die Nichtübermittlung der
Informationen?
Wenn nein, warum nicht?
Ø
Werden Sie veranlassen, dass die Liste der
KV-Mindestlöhne in übersichtlicher Art und Weise im Gehaltsrechner
implementiert wird?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Zweck des Gehaltsrechners ist es, Informationen über die reale Lohnsituation auf Basis von durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten leicht zugänglich zu machen.
Das jeweils ausgewiesene Gehalt soll eine möglichst genaue Orientierung über die Ist-Situation bieten und kann nicht mit einem KV-Mindestentgelt verglichen werden.
Die Angabe des zu erwartenden Mindest-Entgelt (plus einer Bereitschaft zur Überzahlung oder Angabe einer Bandbreite) für einen konkreten ausgeschriebene Stelle, ist ein eigenes Instrument, das im Rahmen des ‚Transparenz-Paktes’ seinen Teil zu einer Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede beitragen wird.
Grundsätzlich weise ich darauf hin, dass der Gehaltsrechner auf einem statistischen Modell beruht, das eine Stichprobe verwendet, um die realen Einkommen abzubilden. Der Gehaltsrechner kann also nicht Auskunft über Gehaltsansprüche geben - dies ist Aufgabe der Interessenvertretungen. Die Benutzerinnen und Benutzer werden selbstverständlich auch darauf hingewiesen, sich fachkompetente Beratung und Unterstützung durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Interessenvertretungen zu holen (siehe z.B. unter http://www.gehaltsrechner.gv.at/faq/ „FAQ – Häufig gestellte Fragen“).
Auch ist es im Einzelfall wichtig, welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist. Ich darf dazu auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9487/J betreffend Kampagne zum Equal Pay Day 2011 hinweisen. Darin wird u.a. ausgeführt: Generell ist auch anzumerken, dass die Entscheidung, welche Kollektivvertragsregelung in einem konkreten Fall zur Anwendung zu kommen hat, nicht immer eindeutig und unzweifelhaft ist. Auf der Ergebnisseite des Gehaltsrechners und bei den FAQs wurde ein entsprechender Hinweis platziert, der zur zusätzlichen Prüfung des jeweils geltenden Kollektivvertrags auffordert.
Auskünfte über rechtliche Ansprüche wie kollektivvertragliche Mindestlöhne kommen den Interessenvertretungen zu und waren nie Anspruch des ‚Gehaltsrechners’. Eine Anfrage um Übermittlung sämtlicher geltender Fassungen der Kollektivverträge wurde daher seitens der Projektleitung nicht gestellt, da der Rechner auf einem anderen Zahlenmodell (Ist-Daten Lohnsteuerstatistik und Mikrozensus) beruht.
Eine Liste der KV-Mindestlöhne kann und wird daher nicht unter www.gehaltsrechner.gv.at zur Verfügung gestellt werden. Dies wäre in Anbetracht der Tatsache, dass der Gehaltsrechner nur einen Durchschnittswert für eine Branche ermittelt, auch nicht ziel-, sondern eher irreführend.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ø
Bezüglich Ausbildung ist keine
Differenzierung zwischen Studienrichtungen möglich. So wird
beispielsweise nicht zwischen einem technischem und einem geisteswissenschaftlichen
Studium unterschieden. (Lt. Frauenbericht 2010 sind gerade 20,5% Frauen in
technischen Studienrichtungen, während hingegen 76,1% in
geisteswissenschaftlichen Studiengängen vertreten sind.) Durch diese nicht
vorhandene Differenzierung entstehen maximale Verzerrungen bezüglich Aussagekraft
der angegebenen Durchschnittsgehälter. Sind hier Nachbesserungen im Sinne
von Vertiefungen geplant?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Ø
Auch bezüglich Ausbildung im Bereich der
BMHS ist keine Differenzierung möglich, etwa in HTL oder HAK. Sind
hier Nachbesserungen im Sinn von Vertiefungen geplant?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Da der Gehaltsrechner mit einem von der Statistik Austria entwickelten Berechnungsmodell operiert, das auf realen Einkommen beruht, ist jegliche Differenzierung der Berechnungskriterien prinzipiell davon abhängig, ob entsprechende Daten in der gewünschten Granularität und in ausreichendem Maße verfügbar sind.
Die Unterscheidung nach Bildungsniveaus wird üblicherweise nicht weiter differenziert und ist auch in anderen Gehaltsrechnern in dieser Form vorzufinden (z.B. AMS-Gehaltskompass/FIT-Gehaltsrechner, Schweizer Gehaltsrechner…).
Anzunehmen ist auch, dass Personen mit bestimmten Schul- oder Universitätsabschluss, die in derselben Branche oder Berufsgruppe beschäftigt sind, ähnlich eingestuft werden, unabhängig von der Studienrichtung; bzw. werden in bestimmten Branchen ohnehin die entsprechenden Studienrichtungen verstärkt vorzufinden sein.
Zu Frage 9:
Ø Auch die Differenzierung der Branchen ist extrem oberflächlich – im Gehaltsrechner werden nur 18 Branchen abgebildet, wohingegen es in der Praxis eine Vielzahl von Branchen und Untergruppen gibt. Dies kann vielfach dazu führen, dass in konkreten Fällen keine der vorgeschlagenen Branchen zutrifft und so irgendeine willkürlich ausgewählt werden muss, was das Ergebnis weiter verfälscht. Das AMS bietet hier einen bestehenden und von der Branchenauswahl her durchaus bewährten Gehaltskompass mit 22 Berufsbereichen mit dazugehörigen Untergruppen, der zumindest deutlich differenzierter und praxisnäher ist. Kennen Sie diesen Gehaltskompass?
Eine weitere Differenzierung von Berechnungskriterien ist abhängig von den für die Berechnung verfügbaren Daten. Dies gilt auch für die Gliederung der Branchen, die sich im vorliegenden Fall auf die ÖNACE 2008 und somit auf eine international und EU-weit abgestimmte Wirtschaftstätigkeitenklassifikation stützt. Jede wirtschaftliche Tätigkeit - d.h. jedes Unternehmen - ist einem der insgesamt 21 Abschnitte zugeordnet. Für 18 der 21 Bereiche ist damit immer eine genaue Zuordnung möglich (wegen zu geringer Fallzahlen mussten die ÖNACE-Bereiche A, T und U unberücksichtigt bleiben – s.h. Methodik des Gehaltsrechners). Von einer Verfälschung kann daher keine Rede sein.
Der von Ihnen genannte Gehaltskompass folgt einer völlig anderen Logik und bezieht sich auf Einstiegsgehälter, die ausgehend von kollektivvertraglichen Bestimmungen einzelnen Berufen zugeordnet werden. Die Berufe werden entsprechend der AMS-Berufsklassifikation zu Berufsbereichen zusammengefasst, sind mit einer Branchengliederung nach ÖNACE also nicht vergleichbar.
Um die NutzerInnen des Gehaltsrechners bei der Auswahl der richtigen Branche zu unterstützen, stellt der Gehaltsrechner neben der Auflistung von beispielhaften Berufen und Branchenuntergruppen in der Hilfefunktion auch noch eine Branchenauswahl über Berufe zur Verfügung, die Vorschläge für passende Branchen liefert, sodass keinesfalls „irgendeine“ Branche „willkürlich ausgewählt werden muss“.
Über das Kontaktformular des Gehaltsrechners können überdies bei Unklarheiten Fragen gestellt werden, die zuverlässig beantwortet werden.
Zu Frage 10:
Ø Warum werden keinerlei Untergruppen zu den jeweiligen Branchen angeboten, die eine stärkere Differenzierung ermöglichen?
Um eine einfache Bedienung des Rechners zu gewährleisten wurden 18 Branchen (gem. ÖNACE 2008) zur Auswahl angeboten. Die Erfahrungen aus dem Schweizer Lohnrechner und durchgeführte Usability Tests bestätigen uns im Bestreben Komplexität zu reduzieren und eine überschaubare Branchenauswahl anzubieten. Eine weitere Differenzierung der Branchen wäre insbesondere mit folgenden Nachteilen verbunden:
- Geringere Genauigkeit des statistischen Schätzwerts aufgrund zu geringer Fallzahlen für die Untergruppen
- Größere Konfidenzintervalle der errechneten Werte
- Geringere NutzerInnenfreundlichkeit des Rechners durch kompliziertere Branchenauswahl.
Nichtsdestotrotz werden selbstverständlich Anregungen und Verbesserungsvorschläge aufgenommen und bei einem eventuellen Datenupdate mit dem Projektpartner Statistik Austria auf Machbarkeit überprüft.
Zu den Fragen 16 und 17:
Ø Welche Kosten hat die Erstellung des Gehaltsrechners insgesamt verursacht?
Ø
Wurde die Programmierung intern oder durch
einen externen Auftraggeber durchgeführt?
Falls extern –wie lautet der Name des Unternehmens?
Die technische Umsetzung und Programmierung des Online-Tools „Gehaltsrechner“ erfolgte von der 3 s Unternehmensberatung GmbH anhand von der Statistik Austria bereit gestellter Daten. Die Gesamtkosten - inkl. einer Machbarkeitsstudie im Vorfeld - beliefen sich auf rd. € 135.000,--
Zu den Fragen 18 und 19:
Ø Wie hoch sind die gesamten Kosten für die Inseratenkampagne zum Gehaltsrechner?
Ø In welchen Medien wurde in welchem Zeitraum und zu welchen Kosten (für jedes einzelne Medium bitte auflisten) inseriert?
Der Gehaltsrechner wurde mittels Plakaten in U-Bahnen und in Zügen der ÖBB beworben, wofür Kosten in Höhe von rd. € 11.900,-- aufgewendet wurden. Die Kosten für die Inseratenkampagne beliefen sich auf insgesamt rd. € 307.100,--, die sich wie folgt zusammensetzen:
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KRONE Gesamtausgabe |
4., 6. und 10. Okt. 2011 |
66.479 |
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KURIER Gesamtausgabe |
4.und 6. Okt. 2011 |
15.771 |
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HEUTE Wien + NÖ + OÖ + Nord Bgld |
4., 6. und 10. Okt. 2011 |
33.837 |
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ÖSTERREICH Gesamtausgabe |
4.und 6. Okt. 2011 |
26.307 |
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KLEINE ZEITUNG / Kombination |
6. Okt. 2011 |
7.053 |
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SALZBURGER NACHRICHTEN/ Stammausgabe |
6. Okt. 2011 |
9.960 |
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OÖ NACHRICHTEN |
6. Okt. 2011 |
8.046 |
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NEWS |
6. Okt. 2011 |
5.517 |
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GANZE WOCHE |
5. Okt. 2011 |
5.300 |
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PRESSE |
4. und 6. Okt. 2011 |
15.600 |
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FALTER |
5. Okt. 2011 |
2.272 |
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PROFIL |
10. Okt. 2011 |
4.165 |
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STANDARD |
4. und 6. Okt. 2011 |
13.837 |
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MADONNA |
8. Okt. 2011 |
2.845 |
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WOMAN |
14. und 28. Okt. 2011 |
10.010 |
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WIENERIN |
27. Okt. 2011 |
3.597 |
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NÖN / Landeszeitung gesamt |
10. Okt. 2011 |
4.819 |
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an.schläge |
1. Nov. 2011 |
422 |
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MEDIA DIGITAL GmbH |
4.-16. Okt. 2011 |
5.431 |
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TELEKURIER ONLINE MEDIEN GmbH & Co KG |
4.-16. Okt. 2011 |
7.418 |
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ORF Österr. Rundfunk |
4.-16. Okt. 2011 |
24.745 |
|
DER STANDARD.AT GmbH |
4.-16. Okt. 2011 |
7.418 |
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VOR Magazin |
4. Okt. Und 1. Nov. 2011 |
12.348 |
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Magazin Wien live |
28. Sept. und 31. Okt. 2011 |
12.348 |
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Kinderfreunde |
14. Okt. 2011 |
1.575 |
Mit freundlichen Grüßen