9394/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.12.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0265-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9504/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „öffentliche Aufwendungen für Integration“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ich schicke zunächst voraus, dass sämtliche Rechtsfürsorgemaßnahmen in der Justiz wie zum Beispiel Sachwalterschaft, Opferschutz, Rechte von Parteien und anderen Verfahrensbeteiligten oder ganz allgemein der Zugang zum Recht in gleichem Maße Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zugute kommen.
Darüber hinaus werden im Bereich der Justiz insbesondere die folgenden Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen ausländischer Herkunft angeboten:
- Übersetzung von Verhandlungen und den wesentlichsten Schriftsätzen bei fehlenden Deutschkenntnissen;
- Angebot der meistnachgefragten Formulare in den Sprachen Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch über das Internet;
- Zuerkennung der Verfahrenshilfe für Dolmetschleistungen;
- Setzung von interkulturellen Schwerpunkten im Rahmen der Aus- und Fortbildung;
- Berücksichtigung des Migrationshintergrunds bei resozialisierenden Maßnahmen im Strafvollzug, insbesondere Deutsch- und Alphabetisierungskurse;
- am Landesgericht für Strafsachen Wien als Pilotgericht ist die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen im Rahmen des Service-Centers auch in den gängigsten Fremdsprachen in Aussicht genommen (unter Heranziehung der dort eingesetzten AmtsdolmetscherInnen).
Im Rahmen des „20-Punkte-Programms“ des unabhängigen Expertenrates mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Integration wird das Justizressort vor allem die Arbeiten zur Erstellung einer Rot-Weiß-Rot-Fibel im Handlungsfeld „Rechtsstaat und Werte“ unterstützen.
Zu 2:
Da bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Kosten-Leistungsrechnung nicht zu führen ist, werden die Aufwendungen für die zur Frage 1 genannten Maßnahmen nicht gesondert erfasst. Es kann daher lediglich mitgeteilt werden, dass die Ausgaben für Deutschkurse für nicht deutschsprachige Insassen in den Justizanstalten im Jahr 2010 insgesamt 78 418,10 Euro betrugen.
Zu 3 und 4:
Nein.
Wien, . Dezember 2011
Dr. Beatrix Karl