94/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0038-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, am     . Dezember 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten Grosz, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. November 2008 unter der Nr. 116/J-NR/2008 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche Anfrage betreffend Bezugsfortzahlung für die abgewählten Regierungsmitglieder bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gerichtet.

 

Diese Anfrage beantwort ich wie folgt:

 

Zu Ihren Fragen

 

„Haben Sie oder ein allfälliger Staatssekretär/eine allfällige Staatssekretärin Ihres Ressorts vor, nach Ihrem endgültigen Ausscheiden aus der Bundesregierung, eine Bezugsfortzahlung gem. § 6 BBezG in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, warum?

 

Für welchen Zeitraum werden Sie oder ein allfälliger Staatssekretär/eine allfällige Staatssekretärin diese Bezugsfortzahlung voraussichtlich in Anspruch nehmen?

 

Können Sie oder ein allfälliger Staatssekretär/eine allfällige Staatssekretärin Ihres Ressort definitiv ausschließen, diese Bezugsfortzahlung in Anspruch zu nehmen? Wenn nein, warum nicht?“

 

darf ich Ihnen mitteilen, dass diese keinen Gegenstand der Vollziehung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffen. Ich verweise auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 105/J-NR/2008.