9408/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.12.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0173-I/4/2011 |
Wien, am 19. Dezember 2011 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Oktober 2011 unter der Nr. 9497/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend öffentliche Aufwendungen für Integration gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Was unternimmt das Bundeskanzleramt um Fremde zu integrieren?
Das Bundeskanzleramt ist im eigenen Wirkungsbereich insbesondere um eine bessere Vernetzung der Regional- und Standortpolitik mit der Integrationspolitik bemüht. Ziel ist es, den Erfahrungsaustausch und das Bewusstsein über die räumliche und standortpolitische Relevanz von Zuwanderungs- und Integrationsprozessen zu fördern. Das Bundeskanzleramt verfolgt damit vor allem die im Handlungsfeld 7 "Wohnen und die regionale Dimension der Integration" des NAP Integration (Ministerratsbeschluss vom 14.1.2010) festgelegten Grundsätze und Ziele.
Zu den konkreten Maßnahmen zählen u. a. die Schaffung einer gemeinsamen Plattform für die Akteure der Integrations- und der Standort- und Regionalpolitik (Auftaktveranstaltung des BKA "Forum Integration im Raum - Dialog zur Raumrelevanz der Integrationspolitik" am 17.12.2010 ) und die Analyse und Auswertung regionaler und kommunaler integrationspolitischer Leitbilder und Maßnahmen hinsichtlich ihres Beitrags zur Raum- und Regionalentwicklung (im Rahmen der Umsetzung des Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes 2011).
Weiters gehört aus Sicht des Bundeskanzleramtes die Durchführung von Asylverfahren und die Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen Rechtsschutzsystems ebenfalls zu den Integrationsleistungen eines Landes. Die Ausgaben für den Asylgerichtshof betrugen im Jahr 2010 rd. € 18.767.272.
Im Übrigen verweise ich auf den Nationalen Aktionsplan Integration http://www.integration.at/integration_in_oesterreich/nationaler_aktionsplan/Bericht_zum_Nationalen_Aktionsplan.pdf, welcher unter der Federführung des Bundesministeriums für Inneres erstellt wurde. Die Bilanz meiner bisherigen Maßnahmen findet sich unter http://www.integration.at/fileadmin/Staatssekretariat/4-Download/Bilanz_bisheriger_Maßnahmen.pdf
Zu Frage 2:
Ø Wie hoch waren die Ausgaben des Bundeskanzleramtes für Projekte zur Unterstützung der Integration Fremder im Jahr 2010? (aufgegliedert auf „Projekte“)
Im Sinne des Österreichischen Integrationsberichtes sowie des Nationalen Aktionsplans für Integration, wurden folgende Projekte zur Unterstützung der Integration Fremder im Jahr 2010 gefördert:
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Brunnenpassage: |
€ 58.000,-- |
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ProjektXChange: |
€ 30.000,-- |
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Annual INACH Conference 2010: |
€ 3.000,-- |
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„SHOA“ Bildungsreise nach Polen zu den Gedenkstätten des Holocausts: |
€ 3.000,-- |
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Ausbildung von Guides des Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) |
€ 37.345,-- |
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Unterstützte das Bundeskanzleramt finanziell, oder personell im Jahr 2010 Firmen, Gesellschaften, Vereine, NGOs, etc., welche Deutschkurse für Fremde anbieten, bzw. angeboten haben?
Ø Wenn ja, welche und in welcher Höhe, bzw. mit welchem personellen Aufwand? (aufgegliedert Vereine, Gesellschaften, Firmen, NGOs, etc.)
Die Finanzierung von Deutsch- und/oder Alphabetisierungskursen ressortiert im Bundesministerium für Inneres, wofür auch entsprechende Förderungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Durch das Bundeskanzleramt erfolgten im Jahr 2010 keine derartigen Unterstützungen.
Mit freundlichen Grüßen