9408/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0173-I/4/2011

Wien, am 19. Dezember 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Oktober 2011 unter der Nr. 9497/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend öffentliche Aufwendungen für Integration gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Was unternimmt das Bundeskanzleramt um Fremde zu integrieren?

 

Das Bundeskanzleramt ist im eigenen Wirkungsbereich insbesondere um eine bes­sere Vernetzung der Regional- und Standortpolitik mit der Integrationspolitik bemüht. Ziel ist es, den Erfahrungsaustausch und das Bewusstsein über die räumliche und standortpolitische Relevanz von Zuwanderungs- und Integrationsprozessen zu för­dern. Das Bundeskanzleramt verfolgt damit vor allem die im Handlungsfeld 7 "Woh­nen und die regionale Dimension der Integration" des NAP Integration (Ministerrats­beschluss vom 14.1.2010) festgelegten Grundsätze und Ziele.


Zu den konkreten Maßnahmen zählen u. a. die Schaffung einer gemeinsamen Platt­form für die Akteure der Integrations- und der Standort- und Regionalpolitik (Auftakt­veranstaltung des BKA "Forum Integration im Raum - Dialog zur Raumrelevanz der Integrationspolitik" am 17.12.2010 ) und die Analyse und Auswertung regionaler und kommunaler integrationspolitischer Leitbilder und Maßnahmen hinsichtlich ihres Bei­trags zur Raum- und Regionalentwicklung (im Rahmen der Umsetzung des Öster­reichischen Raumentwicklungskonzeptes 2011).

 

Weiters gehört aus Sicht des Bundeskanzleramtes die Durchführung von Asylverfah­ren und die Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen Rechtsschutzsystems ebenfalls zu den Integrationsleistungen eines Landes. Die Ausgaben für den Asylge­richtshof betrugen im Jahr 2010 rd. € 18.767.272.

 

Im Übrigen verweise ich auf den Nationalen Aktionsplan Integration http://www.integration.at/­integration_in_oesterreich/nationaler_aktionsplan/Be­richt_zum_Nationalen_Aktionsplan.pdf, welcher unter der Federführung des Bun­desministeriums für Inneres erstellt wurde. Die Bilanz meiner bisherigen Maßnahmen findet sich unter http://www.integration.at/fileadmin/­Staatssekretariat/4-Download/Bi­lanz_bisheriger_Maßnahmen.pdf

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie hoch waren die Ausgaben des Bundeskanzleramtes für Projekte zur Unter­stützung der Integration Fremder im Jahr 2010? (aufgegliedert auf „Projekte“)

 

Im Sinne des Österreichischen Integrationsberichtes sowie des Nationalen Aktions­plans für Integration, wurden folgende Projekte zur Unterstützung der Integration Fremder im Jahr 2010 gefördert:

 

Brunnenpassage:

€ 58.000,--

ProjektXChange:

€ 30.000,--

Annual INACH Conference 2010:

€   3.000,--

„SHOA“ Bildungsreise nach Polen zu den Gedenkstätten des Holocausts:

€   3.000,--

Ausbildung von Guides des Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ)

€ 37.345,--

 


Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Unterstützte das Bundeskanzleramt finanziell, oder personell im Jahr 2010 Fir­men, Gesellschaften, Vereine, NGOs, etc., welche Deutschkurse für Fremde an­bieten, bzw. angeboten haben?

Ø  Wenn ja, welche und in welcher Höhe, bzw. mit welchem personellen Aufwand? (aufgegliedert Vereine, Gesellschaften, Firmen, NGOs, etc.)

 

Die Finanzierung von Deutsch- und/oder Alphabetisierungskursen ressortiert im Bun­desministerium für Inneres, wofür auch entsprechende Förderungsmaßnahmen vor­gesehen sind.

 

Durch das Bundeskanzleramt erfolgten im Jahr 2010 keine derartigen Unterstützun­gen.

 

Mit freundlichen Grüßen