941/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.04.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                       

 

GZ: BMI-LR1000/0068-II/BK/3.4.4/2009

Wien, am        . März 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, haben am 13. Februar 2009 unter der Zahl 902/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Strafrechtliche Anti-Doping-Bestimmungen – Kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltlich angeordnete Ermittlungen – Ermittlungsergebnisse 2008“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

2008 hat es keine gerichtlichen Anzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgesetz durch die Kriminalpolizei/Sicherheitsbehörden gegeben.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

2008 hat es 15 gerichtliche Anzeigen nach § 84a AMG durch die Kriminalpolizei/Sicherheitsbehörden gegeben. Die Art der Produkte wird statistisch nicht erfasst.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Zu den Fragen 5, 8, 10, 18 bis 20, 30, 31 und 36:

Die Kriminalstatistik stellt weder eine Verknüpfung zu anderen im Zusammenhang mit dem Rezeptpflichtgesetz, dem AMG oder dem ADBG begangenen Straftaten her, noch gibt es eine differenzierte Erfassung der in Ihrer Anfrage angeführten Personengruppen. Auch Assistenzleistungsfälle gemäß § 22 Abs. 5 ADBG werden nicht erfasst.

 

Zu den Fragen 6, 7 und 9:

2008 hat es keine gerichtlichen Anzeigen nach § 22a ADBG durch die Kriminalpolizei/Sicherheitsbehörden gegeben.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zur Frage 11:

Darüber werden im Bundesministerium für Inneres keine Aufzeichnungen geführt.

 

Zu den Fragen 12 bis 16:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 17 und 25:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 21 und 24:

Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst anonymisiert die Anzahl der Anzeigen und unterscheidet nicht, gegen welche Angehörige welcher  Berufsgruppen Anzeigen erstattet wurden. Eine darüber hinausgehende Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 22 und 23:

Ja.

Die bezughabenden Fälle sind Gegenstand von laufenden Ermittlungsverfahren. Es kann mitgeteilt werden, dass diese Ermittlungsverfahren nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht im Zusammenhang mit Doping im Spitzen- oder Breitensport stehen, sondern ganz überwiegend im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit potenzfördernden Präparaten.

 

 


Zu den Fragen 26 bis 29:

Nein.

Derartige Angebote erfolgen zumeist über Websites, die in Ländern gehostet werden, in denen entweder keine Strafbarkeit vorliegt oder das Angebot angeblicher Dopingmittel in betrügerischer Absicht unterbreitet wird.

 

Zu den Fragen 32 und 35:

Zwischen den genannten Stellen erfolgt ein intensiver Informationsaustausch. Im Jänner 2005 wurde die Austrian Medicines Enforcement Group (AMEG) eingerichtet. Die AMEG setzt sich zusammen aus Mitarbeitern der Umweltgruppe des Bundeskriminalamts, der Zollverwaltung, des Antidopingkomitees des Bundeskanzleramts, des Bundesministerium für Justiz, des Bundesinstituts für Arzneimittel sowie des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen. Ziel der AMEG ist es, den Handel mit illegalen Arzneimitteln für Mensch und Tier effektiv zu bekämpfen. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet Doping wird durch interministerielle Arbeitsgruppen auch im Jahr 2009 fortgesetzt werden.

 

Zu Frage 33:

Im ADBG ist eine Übermittlung von strafprozessual ermittelten personenbezogenen Daten der Kriminalpolizei an die NADA nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 34:

Die Bekämpfung der Strukturen ist - wie die jüngsten Entwicklungen deutlich zeigen - nach den für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität entwickelten Taktiken erfolgreich möglich. Darüber hinaus verweise ich auf das von der Bundesregierung im Regierungsprogramm festgeschriebene Ziel einer effizienten Dopingbekämpfung und die zur Umsetzung eingerichteten interministeriellen Arbeitsgruppe.

 

Zu Frage 37:

Keine

 

Zu den Fragen 38 und 39:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 40:

Die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden erfolgt vor allem durch EUROPOL oder INTERPOL, sofern es um gerichtlich strafbare Handlungen geht. Ein Beamter des Bundeskriminalamtes nahm im November 2008 in Zypern am „Meeting betreffend die Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen“ teil.

 

Zu Frage 41:

Am 2. Februar 2009 wurde zwischen INTERPOL und der WADA ein Memorandum abgeschlossen. Durch die Mitgliedschaft der WADA bei INTERPOL soll eine weitere Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Doping sichergestellt werden.

 

Zu Frage 42:

Darüber liegen dem Bundesministerium für Inneres derzeit noch keine Informationen vor.

 

Zu den Fragen 43 bis 52:

Meinungen und Ansichten sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG sind.

 

Zu Frage 53:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.