9415/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.12.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Dezember 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Karlsböck und weitere Abgeordnete haben am 19. Oktober 2011 unter der Nr. 9515/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend meldepflichtige Ereignisse in Fällen von kontaminierter Kabinenluft – insbesondere Fälle mit dem Nervengift Trikresylphosphat (TKP) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ø Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die gesundheitliche Gefährdung für Risikogruppen (wie z.B. Besatzungsmitglieder, Vielflieger, Schwangere, Kleinkinder bis 7 Jahre und Asthmakranke)?
Ø Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort den Vorschlag, Luftfahrzeugbetreibern das Nutzen von TKP-freien Triebwerksölen vorzuschreiben?
Ø Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort den Vorschlag, Luftfahrzeugbetreibern den Einbau entsprechender Filteranlagen vorzuschreiben?
Ø Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort den Vorschlag, Luftfahrzeugbetreibern den Einbau entsprechender Sensoren zur Messung von Giftstoffen in der Kabinenluft vorzuschreiben?
Hinsichtlich der Frage der Beurteilung der exakten Toxikologie von Trikresylphophat (TKP) bzw. zu Fragen zum Ausmaß möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch bestimmte Stoffe für spezielle Risikogruppen muss auf das fachlich zuständige Ressort (BMG) verwiesen werden.
Die EASA, die für die technische Zulassung von Luftfahrzeugen in der EU zuständig ist, beschäftigt sich seit 2009 mit dem Thema der Luftqualität in Luftfahrzeugen [Advance Notice of Proposed Amendment (A-NPA) No 2009-10, "Cabin Air Quality onboard Large Aeroplanes" vom 28. September 2009 und Comment Response Document (CRD) to (A-NPA) 2009-10 vom 28. Mai 2011]. Die EASA ist zu dem Schluss gekommen, dass zwischen den gemeldeten gesundheitlichen Symptomen und Kontaminationen der Kabinenluft mit Öl- bzw. Hydraulikflüssigkeitsdämpfen kein unmittelbarer Zusammenhang hergestellt werden kann und daher kein Erfordernis besteht, Bauvorschriften oder operationelle Vorschriften zu ändern. Die EASA wird aber trotzdem ihre Beobachtungen zu diesem Thema weiterführen.
Ø Besteht derzeit ein Informationsaustausch zwischen Ihrem Ressort und der Luftfahrtindustrie bezüglich kontaminierter Kabinenluft?
Ø Wenn ja, wie ist dieser ausgestaltet und welche Problembereiche wurden bisher behandelt?
Ø Wenn nein, warum nicht?