9422/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.12.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 15. Dezember 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0338-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 9577/J
betreffend „Petition der Stadt an das Bundesministerium zur Änderung
des § 113 (5) GewO“, welche die Abgeordneten Mario Kunasek,
Kolleginnen und Kollegen am 20. Oktober 2011 an mich richteten, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Eine mit Beschluss des Grazer Gemeinderates
vom 12. Mai 2011 gefasste
Petition, welche die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Gemeinden
zur Festlegung von Sperrzeiten in bestimmten Gemeindegebieten begehrt - mithin
eine völlig neue gesetzliche Bestimmung im Rahmen des § 113 GewO -, ist
mit Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 15. Juni 2011 am
20. Juni 2011 im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
eingelangt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Petition der Anfrage
zugrundeliegt. Das Schreiben des Herrn Bürgermeisters habe ich am 12. Juli
2011 beantwortet.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Die Petition wurde zum Anlass genommen, in gemeinsamen Verhandlungen mit dem Österreichischen Städtebund und der Stadt Graz, dem Österreichischen Gemeindebund und Vertretern der Wirtschaft weitere Überlegungen auf Grundlage der Grazer Petition anzustellen.
Eine erste
Sitzung hat am 9. August 2011 stattgefunden. In dieser wurde nach eingehender
Diskussion einvernehmlich die Zusage der Wirtschaftskammer
Steiermark zur Organisation weitergehender Maßnahmen betreffend das Uni-viertel
Graz in Koordination mit der Stadt Graz begrüßt. Gleichzeitig wurden
in einem ersten Schritt mögliche legistische Umsetzungen nach Vorbild der
Grazer Petition erörtert.
Eine Folgebesprechung hat am 17. November 2011 stattgefunden, welche im Einvernehmen aller Teilnehmer zu nachstehendem Ergebnis geführt hat:
Die Selbstregulierungsmaßnahmen der Wirtschaft unter Patronanz
der
Wirtschaftskammer Steiermark werden noch im Jahr 2011 voll anlaufen; be-gleitend
werden von den Städten, insbesondere der Stadt Graz, verstärkte Vollzugsmaßnahmen
hinsichtlich unzumutbar belästigendem Lokaltourismus in die Wege geleitet.
Das kooperative Wirksamwerden der intensivierten Vollzugsmaßnahmen und der
Selbstregulierungsmaßnahmen wird bis Ende Mai 2012 weiter beobachtet
werden. Es ist beabsichtigt, den Dialog
weiterzuführen und nach Ablauf dieser Frist eine Evaluierungssitzung
abzuhalten, in deren Rahmen auch
weitere Überlegungen zu allfälligen legistischen Maßnahmen
Platz finden können.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die in der Grazer Petition aufgezeigte Problemstellung ist keine auf die Stadt Graz beschränkte Thematik. Eine isoliert auf die Stadt Graz verfasste gesetzliche Maßnahme wäre weder verfassungsrechtlich haltbar, noch der Gesamtproblematik angemessen. Eine intensive Einbeziehung des Städtebundes und des Gemeindebundes ist daher für das Entwickeln einer Lösung ebenso unerlässlich wie die Beteiligung der Wirtschaftsvertreter.
Antwort zu den Punkten 6 bis 10 der Anfrage:
Die Grundsätze des von der Stadt Graz
vorgestellten Vorschlags werden für
weitere Überlegungen zur Schaffung optimaler Rahmenbedingungen im Zu-sammenspiel
zwischen gewerblicher Tätigkeit und Erhaltung der Lebens- und
Wohnqualität aufgegriffen und sind in diesem Sinne Gegenstand des zuvor
beschriebenen Verhandlungsprozesses.