9422/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 15. Dezember 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0338-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9577/J
betreffend „Petition der Stadt an das Bundesministerium zur Änderung des § 113 (5) GewO“, welche die Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen am 20. Oktober 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Eine mit Beschluss des Grazer Gemeinderates vom 12. Mai 2011 gefasste
Petition, welche die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Gemeinden zur Festlegung von Sperrzeiten in bestimmten Gemeindegebieten begehrt - mithin eine völlig neue gesetzliche Bestimmung im Rahmen des § 113 GewO -, ist mit Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 15. Juni 2011 am 20. Juni 2011 im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingelangt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Petition der Anfrage zugrundeliegt. Das Schreiben des Herrn Bürgermeisters habe ich am 12. Juli 2011 beantwortet.


Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Die Petition wurde zum Anlass genommen, in gemeinsamen Verhandlungen mit dem Österreichischen Städtebund und der Stadt Graz, dem Österreichischen Gemeindebund und Vertretern der Wirtschaft weitere Überlegungen auf Grundlage der Grazer Petition anzustellen.

 

Eine erste Sitzung hat am 9. August 2011 stattgefunden. In dieser wurde nach eingehender Diskussion einvernehmlich die Zusage der Wirtschaftskammer
Steiermark zur Organisation weitergehender Maßnahmen betreffend das Uni-viertel Graz in Koordination mit der Stadt Graz begrüßt. Gleichzeitig wurden in einem ersten Schritt mögliche legistische Umsetzungen nach Vorbild der Grazer Petition erörtert.

 

Eine Folgebesprechung hat am 17. November 2011 stattgefunden, welche im Einvernehmen aller Teilnehmer zu nachstehendem Ergebnis geführt hat:

 

Die Selbstregulierungsmaßnahmen der Wirtschaft unter Patronanz der
Wirtschaftskammer Steiermark werden noch im Jahr 2011 voll anlaufen; be-gleitend werden von den Städten, insbesondere der Stadt Graz, verstärkte Vollzugsmaßnahmen hinsichtlich unzumutbar belästigendem Lokaltourismus in die Wege geleitet. Das kooperative Wirksamwerden der intensivierten Vollzugsmaßnahmen und der Selbstregulierungsmaßnahmen wird bis Ende Mai 2012 weiter beobachtet werden.
Es ist beabsichtigt, den Dialog weiterzuführen und nach Ablauf dieser Frist eine Evaluierungssitzung abzuhalten, in deren Rahmen auch
weitere Überlegungen zu allfälligen legistischen Maßnahmen Platz finden können.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die in der Grazer Petition aufgezeigte Problemstellung ist keine auf die Stadt Graz beschränkte Thematik. Eine isoliert auf die Stadt Graz verfasste gesetzliche Maßnahme wäre weder verfassungsrechtlich haltbar, noch der Gesamtproblematik angemessen. Eine intensive Einbeziehung des Städtebundes und des Gemeindebundes ist daher für das Entwickeln einer Lösung ebenso unerlässlich wie die Beteiligung der Wirtschaftsvertreter.


Antwort zu den Punkten 6 bis 10 der Anfrage:

 

Die Grundsätze des von der Stadt Graz vorgestellten Vorschlags werden für
weitere Überlegungen zur Schaffung optimaler Rahmenbedingungen im Zu-sammenspiel zwischen gewerblicher Tätigkeit und Erhaltung der Lebens- und Wohnqualität aufgegriffen und sind in diesem Sinne Gegenstand des zuvor
beschriebenen Verhandlungsprozesses.