9423/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.12.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0242-III/4a/2011 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 16. Dezember 2011
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
9563/J-NR/2011 betreffend anteilige Kosten
Österreichs am EURATOM-Vertrag, die die Abgeordneten Josef Jury,
Kolleginnen und Kollegen am 20. Oktober 2011 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Fragen zum finanziellen Beitrag Österreichs am 7. Forschungsrahmenprogramm und dem Anteil am EURATOM-Programm wurden bereits ausführlich im Zuge diverser schriftlicher parlamen-tarischer Anfragen von den jeweilig zuständigen Ressorts beantwortet. Dabei ist auf folgende Dokumente aus der XXIV. Gesetzgebungsperiode zu verweisen:
· Nr. 908/J-NR/2009 (1050/AB) – Beantwortung durch den Herrn Bundeskanzler
· Nr. 909/J-NR/2009 (1001/AB) – Beantwortung durch den damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn
· Nr. 1335/J-NR/2009 (1396/AB) – Beantwortung durch den Herrn Bundeskanzler
· Nr. 1336/J-NR/2009 (1248/AB) – Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
· Nr. 1337/J-NR/2009 (1379/AB) – Beantwortung durch den Bundesminister für Finanzen
· Nr. 4297/J-NR/2010 (4221/AB) – Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
· Nr. 7815/J-NR/2010 (7691/AB) – Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
· Nr. 8522/J-NR/2011 (8426/AB) – Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Zu Fragen 3 und 4:
Hinsichtlich der Nachfolge des 7. Forschungsrahmenprogramms, das den Namen „HORIZON 2020 – The Framework Programme for Research and Innovation“ tragen wird, und hinsichtlich des österreichischen finanziellen Beitrages hierzu verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 und deren sinngemäße Anwendung. Es ist geplant, dass das Programm „HORIZON 2020“ im Jahr 2014 beginnen und bis ins Jahr 2020 laufen soll.
Zu Fragen 5 bis 7:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung leistet keine direkten Zahlungen zu den Forschungsrahmenprogrammen. Fragen zur Rechtsgrundlage der Zahlungen Österreichs an die Europäische Union fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts. Zu Frage 7 siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.
Zu Fragen 8 und 9:
Was die Einschätzung eines Ausstiegs aus dem EURATOM-Vertrag und einer diesbezüglichen rechtlichen Prüfung anlangt, ist auf die ausführliche und weiterhin gültige Beantwortung der im Bundesrat am 21. Juni 2007 eingebrachten schriftlichen Anfrage Nr. 2523/J-BR/2007 durch den damaligen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hinzuweisen (2329/AB-BR).
Aus gegebenem Anlass ist der in der zitierten
Anfragebeantwortung ebenfalls als Ausstiegsfolge angesprochene Verlust des
Mitspracherechts Österreichs besonders hervorheben. Ohne
Mitspracherecht wäre die Umsetzung der nuklearpolitischen Ziele der
Bundesregierung im EURATOM-Bereich mit der gelungenen Reorientierung des
Programms und der zentralen
Fokussierung aller Aktivitäten auf die Sicherheit aller Anlagen im Sinne
des bestmöglichen Schutzes der europäischen Bürgerinnen und
Bürger nie gelungen.
Vor diesem Hintergrund und meiner Verantwortung für eine sparsame, zweckmäßige und wirkungsorientierte Verwaltung sehe ich für eine weitere rechtliche Prüfung derzeit keine Veran-lassung.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.