9425/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

BM

 

 

                                          BMWF-10.000/0260-III/4a/2011

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 16. Dezember 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9638/J-NR/2011 betreffend Refundierung der
gedeckelten Studiengebührenersätze von € 157 Mio. gemäß § 141 UniRÄG 2009 an die österreichischen Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am
28. Oktober 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die Universitäten (Universität Wien, Universität Graz, Universität Innsbruck, Medizinische
Universität Wien, Medizinische Universität Graz, Medizinische Universität Innsbruck, Universität Salzburg, Technische Universität Wien, Technische Universität Graz, Montanuniversität Leoben, Universität für Bodenkultur Wien, Veterinärmedizinische Universität Wien, Universität Linz,
Universität Klagenfurt, Universität für angewandte Kunst Wien, Universität für Musik und
darstellende Kunst Wien, Universität Mozarteum Salzburg, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, Akademie der
bildenden Künste) erhielten als Ersatz für den Entfall von Studienbeiträgen gemäß § 141 Abs. 8 Z 1 UG 2002 für das Jahr 2010 128,765.326,62 Euro.

 

Die Universitäten (Universität Wien, Universität Graz, Universität Innsbruck, Medizinische
Universität Wien, Medizinische Universität Graz, Medizinische Universität Innsbruck, Universität Salzburg, Technische Universität Wien, Technische Universität Graz, Montanuniversität Leoben, Universität für Bodenkultur Wien, Veterinärmedizinische Universität Wien, Universität Linz,
Universität Klagenfurt, Universität für angewandte Kunst Wien, Universität für Musik und
darstellende Kunst Wien, Universität Mozarteum Salzburg, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, Akademie der
bildenden Künste) erhielten als Ersatz für den Entfall von Studienbeiträgen gemäß § 141 Abs. 8 Z 2 UG 2002 für das Jahr 2010 28,234.673,38 Euro.

 

Für das Jahr 2011 erhielten die Universitäten bisher vorläufige Zahlungen auf Basis der Abrechnung des Jahres 2010. Die Endabrechnung mit einem Ausgleich der Differenzbeträge ist analog zur Vorgangsweise des Vorjahres für das 1. Quartal 2012 geplant.

 

Zu Frage 3:

Als Ersatz der Mehrkosten aus der Administration der Studienbeiträge gemäß § 141 Abs. 9 UG 2002 erhielten die Universitäten (Universität Wien, Universität Graz, Universität Innsbruck,
Medizinische Universität Wien, Medizinische Universität Graz, Medizinische Universität
Innsbruck, Universität Salzburg, Technische Universität Wien, Technische Universität Graz, Montanuniversität Leoben, Universität für Bodenkultur Wien, Veterinärmedizinische Universität Wien, Universität Linz, Universität Klagenfurt, Universität für angewandte Kunst Wien,
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Universität Mozarteum Salzburg, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, Akademie der bildenden Künste) im Jahr 2011 für das Studienjahr 2009/10 522.272,49
Euro.

 

Im Zusammenhang mit der Abrechnung des Studienjahres 2009/10 haben die Medizinische Universität Wien, die Universität Salzburg, die Universität für Bodenkultur und die Akademie der bildenden Künste, die bisher keine Mehrkosten für das Studienjahr 2008/09 geltend gemacht hatten, ihre Mehrkosten von 105.369,02 Euro auch für dieses Jahr nachgereicht.

 

Diese nachträglich eingereichten Mehrkosten wurden den Universitäten ebenfalls ersetzt.

Für das Studienjahr 2010/11 wurden noch keine Mehrkostenersätze geleistet, da bisher noch kaum Daten aus den Universitäten vorliegen.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.