9432/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0298-I/A/15/2011

Wien, am  19. Dezember 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 9578/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Eingangs möchte ich festhalten, dass seit der von mir veranlassten Novelle zum LMSVG, die im November 2010 in Kraft getreten ist, eine Information der Öffentlichkeit durch die Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit (AGES) in folgenden Fällen erfolgt:

 

1.      Wenn bei einer amtlich gezogenen Probe „Gesundheitsschädlichkeit“ gutachterlich festgestellt wird und das betroffene Lebensmittel noch in Verkehr ist bzw. in Haushalten lagern könnte

Die Öffentlichkeitsinformation erfolgt – im Unterschied zur Rechtslage davor - unabhängig davon, ob das betroffene Unternehmen von sich aus die Öffentlichkeit informiert. Die entsprechenden lebensmittelrechtlichen Maßnahmen erfolgen durch die zuständigen Lebensmittelaufsichten der Länder parallel zur Öffentlichkeitsinformation (z.B. Untersagung des Inverkehrsetzens, Sperre von Lagerbeständen, Anordnung bzw. Überwachung von Rückrufen etc.)

 

2.      Wenn im Zuge der Aufklärung von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen sich hinreichende epidemiologische Zusammenhänge mit einem bestimmten Lebensmittel ergeben

Der mikrobiologische Nachweis dh ein entsprechendes Gutachten, dass eine amtlich gezogene Probe des verdächtigen Lebensmittels „gesundheitsschädlich“ ist, muss – im Unterschied zur Rechtslage davor - nicht abgewartet werden.

 

Bei dem der Anfrage zugrundeliegenden Sachverhalt handelt es sich um den unter Punkt 1 skizzierten Sachverhalt.

 

Frage 1:

Von der betroffenen Charge wurden nach den mir vorliegenden Informationen insgesamt 1.344 Stück ausgeliefert und verkauft.

 

Frage 2:

Die Bevölkerung wurde unmittelbar nach Vorliegen des Gutachtens, dass das genannte Produkt „gesundheitsschädlich“ ist, informiert.

Am 13. Oktober 2011 erfolgte eine Information der Öffentlichkeit seitens der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) mittels Aussendung über APA-OTS, auf der Homepage der AGES sowie mittels textbasiertem RSS-Kanal.

Ab 14. Oktober 2011 erfolgte auch eine entsprechende Information auf der Homepage des Inverkehrsetzers des Produktes, der Fa. Hofer KG.

 

Fragen 3 bis 5:

Nein, meinem Ressort ist keine entsprechende Meldung einer Erkrankung, die mit dem Verzehr dieses Produktes zusammenhängen würde, bekannt. Es ist auch keine Häufung von Listeriose-Erkrankungen, die meldepflichtig sind, im entsprechenden Zeitraum erkennbar.

 

Frage 6:

Die Untersuchung auf eine Kontamination mit Listerien fand nach den Vorgaben der Europäischen Kommission für derartige Untersuchungen nach Durchführung eines Lagerversuches bis zum angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum (7. Oktober 2011) statt.

 

Frage 7:

Der Käse wurde in der AGES, Institut für Lebensmitteluntersuchung Linz, untersucht.

 

Frage 8:

Die Probe wurde von der Lebensmittelaufsicht Oberösterreich gezogen. Die Beauftragung zur Untersuchung von amtlich gezogenen Proben erfolgt durch die die Probe einbringende Lebensmittelaufsicht, welcher nach Ablauf der Untersuchung und Begutachtung auch die entsprechenden Gutachten zugestellt werden.

 

Frage 9:

Das Ergebnis der am 7. Oktober 2011 begonnenen Untersuchung auf Listerien lag am 13. Oktober 2011 vor.

 

Frage 10:

Nein bzw. sind weitere Käsesorten dieses Erzeugers seit 2009 an der AGES oder an den Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder Vorarlberg und Wien nicht eingelangt. Gleiches gilt für die Lebensmitteluntersuchungsanstalt in Kärnten, wobei in dieser für die Jahre 2009 und 2010 keine Aussage getroffen werden kann, da die Untersuchungsanstalt Kärnten erst mit dem Jahr 2011 in das entsprechende Datennetz eingebunden ist.

Im Oktober 2011 wurden an der AGES zwei weitere Proben der Käsesorte „Gorgonzola“ untersucht. In beiden Proben waren Listerien nicht nachweisbar.

 

Fragen 11 und 12:

Seit 2009 langten keine weiteren Meldungen, die sich auf diesen Erzeuger beziehen, von anderen EU-Mitgliedsstaaten ein.