9436/AB XXIV. GP
Eingelangt am
19.12.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9909/J der Abgeordneten Mag. Schwentner u.a. betreffend Einschränkung des vorzeitigen Mutterschutzes wie folgt:
Frage 1:
Im Jahr 2010 wurden von den Arbeitsinspektionsärztinnen und –ärzten 3.756 Zeugnisse gemäß § 3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes ausgestellt.
Aufteilung auf Bundesländer:
Burgenland: 0
Kärnten: 4
Niederösterreich: 29
Oberösterreich: 3
Salzburg: 1
Steiermark: 39
Tirol: 6
Vorarlberg: 3
Wien: 3.671
868 dieser im Jahr 2010 ausgestellten Zeugnisse erfolgten vor der 15. Schwangerschaftswoche.
Frage 2:
Im Jahr 2011 wurden bis zum Stichtag 30.09.2011 von den Arbeitsinspektionsärztinnen und –ärzten 721 Zeugnisse gemäß § 3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes ausgestellt.
Aufteilung auf Bundesländer:
Burgenland: 3
Kärnten: 3
Niederösterreich: 46
Oberösterreich: 9
Salzburg: 8
Steiermark: 17
Tirol: 1
Vorarlberg: 2
Wien: 632
170 der bis zum 30. 9. 2011 ausgestellten Zeugnisse erfolgten vor der 15. Schwangerschaftswoche.
Frage 3:
Im Jahr 2010 wurden in 6.852 Fällen die besonderen Aspekte des Mutterschutzes von den Arbeitsinspektoraten überprüft.
Frage 4:
Im Jahr 2010 erfolgten auf Grund der Überprüfungen 1.864 Beanstandungen im Bereich Mutterschutz.
Frage 5:
Im Jahr 2010 erfolgten 12 Strafanzeigen betreffend Übertretungen von Mutterschutzbestimmungen.
Frage 6:
Im Jahr 2010 hatte keine Mutterschutzkontrolle eine Verfügung gemäß § 10 Abs. 3 ArbIG zur Folge.
Frage 7:
Im Jahr 2011 wurden bis zum Stichtag 30.09.2011 in 5.477 Fällen die besonderen Aspekte des Mutterschutzes von den Arbeitsinspektoraten überprüft.
Frage 8:
Im Jahr 2011 erfolgten bis zum Stichtag 30. 9. 2011 auf Grund der Überprüfungen 1.998 Beanstandungen im Bereich Mutterschutz.
Frage 9:
Im Jahr 2011 erfolgten bis zum Stichtag 30. 9. 2011 16 Strafanzeigen betreffend Übertretungen von Mutterschutzbestimmungen.
Frage 10:
Im Jahr 2011 hatte keine Mutterschutzkontrolle eine Verfügung gemäß § 10 Abs. 3 ArbIG zur Folge.
Frage 11:
Derzeit (Stichtag 30.09.2011) sind 36 Arbeitsinspektorinnen für Frauenarbeit und Mutterschutz in den Arbeitsinspektoraten bestellt.