9436/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9909/J der Abgeordneten Mag. Schwentner u.a. betreffend Einschränkung des vorzeitigen Mutterschutzes wie folgt:

 

Frage 1:

Im Jahr 2010 wurden von den Arbeitsinspektionsärztinnen und –ärzten 3.756 Zeugnisse gemäß § 3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes ausgestellt.

Aufteilung auf Bundesländer:

 

Burgenland:                 0

Kärnten:                       4

Niederösterreich:     29

Oberösterreich:          3

Salzburg:                     1

Steiermark:               39

Tirol:                             6

Vorarlberg:                  3

Wien:                   3.671

868 dieser im Jahr 2010 ausgestellten Zeugnisse erfolgten vor der 15. Schwanger­schaftswoche.

Frage 2:

Im Jahr 2011 wurden bis zum Stichtag 30.09.2011 von den Arbeitsinspektions­ärztinnen und –ärzten 721 Zeugnisse gemäß § 3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes ausgestellt.

Aufteilung auf Bundesländer:

 

Burgenland:                 3

Kärnten:                       3

Niederösterreich:     46


Oberösterreich:          9

Salzburg:                     8

Steiermark:               17

Tirol:                             1

Vorarlberg:                  2

Wien:                      632

170 der bis zum 30. 9. 2011 ausgestellten Zeugnisse erfolgten vor der 15. Schwan­gerschaftswoche.

Frage 3:

Im Jahr 2010 wurden in 6.852 Fällen die besonderen Aspekte des Mutterschutzes von den Arbeitsinspektoraten überprüft.

Frage 4:

Im Jahr 2010 erfolgten auf Grund der Überprüfungen 1.864 Beanstandungen im Bereich Mutterschutz.

Frage 5:

Im Jahr 2010 erfolgten 12 Strafanzeigen betreffend Übertretungen von Mutter­schutzbestimmungen.

Frage 6:

Im Jahr 2010 hatte keine Mutterschutzkontrolle eine Verfügung gemäß § 10 Abs. 3 ArbIG zur Folge.

Frage 7:

Im Jahr 2011 wurden bis zum Stichtag 30.09.2011 in 5.477 Fällen die besonderen Aspekte des Mutterschutzes von den Arbeitsinspektoraten überprüft.

Frage 8:

Im Jahr 2011 erfolgten bis zum Stichtag 30. 9. 2011 auf Grund der Überprüfungen 1.998 Beanstandungen im Bereich Mutterschutz.

Frage 9:

Im Jahr 2011 erfolgten bis zum Stichtag 30. 9. 2011 16 Strafanzeigen betreffend Übertretungen von Mutterschutzbestimmungen.

Frage 10:

Im Jahr 2011 hatte keine Mutterschutzkontrolle eine Verfügung gemäß § 10 Abs. 3 ArbIG zur Folge.


Frage 11:

Derzeit (Stichtag 30.09.2011) sind 36 Arbeitsinspektorinnen für Frauenarbeit und Mutterschutz in den Arbeitsinspektoraten bestellt.