9437/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/151-PMVD/2011                                                                        19. Dezember 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schönegger, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Oktober 2011 unter der Nr. 9528/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ausbleiben der zugesagten Bundesförderungen für das Sportbad Eggenberg in Graz" gerichtet.

Wie ich bereits in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7056/J (Nr. 6972/AB) vom 2. Februar 20011 ausgeführt habe, hat der damals für Sport zuständige Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer am 25. April 2007 auf Grund von Schätzungen einen Bundesbeitrag von maximal 4,033.000 Mio. Euro für das Sportbad Graz-Eggenberg zugesagt. Für eine Überweisung der Förderung ist jedoch das Vorliegen eines unterfertigten Förderungsver­trages, in dem alle notwendigen Modalitäten im Zusammenhang mit der Bundeszuschussge­währung festgehalten sind, erforderlich. Die für die Ausarbeitung dieses Förderungsver­trages benötigten Unterlagen wurden bereits im März 2010 von der Stadt Graz angefordert, jedoch erst im Sommer 2011 nach mehrfacher Urgenz übermittelt. Für die Festlegung eines maximalen Förderbetrages wurde – wie bei Vorhaben dieser Größenordnung üblich – das österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das den für den Spitzensport relevanten Anteil an dem Bauvorhaben berechnet. Genaue Aussagen über die Förderhöhe und die damit in Zusammenhang stehenden Ratenzahlungen werden erst nach Vorliegen eines Fördervertrages möglich sein.

Im Einzelnen beantworte ich diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Das Sportbad Graz-Eggenberg ist ein Beispiel eines visionären Sportstättenprojekts, welches im Spitzensportstättenplan 2020 aufgenommen wurde. Der Spitzensportstättenplan 2020 beinhaltet Sportstätten, die für die Austragung von Wettkämpfen auf Spitzensportebene geeignet sind, sowie Leistungszentren für den Spitzensport. Für das Jahr 2011 sind für das Sportbad Graz-Eggenberg 1 Mio. Euro veranschlagt. Die weitere Bedeckung ist im Zuge der Haushaltsrechtsreform durch das Bundesfinanzrahmengesetz sichergestellt. Im Übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen, insbesondere dass eine Überweisung erst nach Abschluss eines entsprechenden Fördervertrages, der unter anderem auch die Förderrate festlegt, möglich ist.