9459/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0063-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Dezember 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 20. Oktober 2011  unter der Nr. 9574/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Anrechnung von Lehr- und Schulungszeiten bei der Gehaltsvorrückung bei ÖBB und Post gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø  Bei wie vielen ÖBB-Mitarbeitern würden sich bundesweit bei einer Umsetzung dieses EuGH-Urteils die Vorrückungsstichtage ändern?

Ø  Wie hoch wären demnach die Mehrkosten für die ÖBB in den kommenden Jahren?

Ø  Wer trägt diese Mehrkosten?

Ø  Hat dieses EuGH-Urteil auch Auswirkungen auf Vorrückungsstichtage von Post-Mitarbeitern?

Ø  Wenn ja, wie viele Post-Mitarbeiter wären betroffen?

Ø  Wenn ja, wie hoch wären die Mehrkosten für die Österreichische Post AG in den kommenden Jahren?

Ø  Wenn ja, wer trägt diese Kosten?

 

Die angesprochene Thematik der Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die ÖBB und die Österreichische Post AG betrifft Dienstrechtangelegenheiten. Dabei  kommt der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie keine Zuständigkeit zu.

 

Ich darf Sie jedoch darüber informieren, dass betreffend ÖBB im Rahmen der Dienstrechts-Novelle 2011 eine gesetzliche Regelung erfolgt ist, die im Nationalrat am 7. Dezember 2011 beschlossen wurde.